2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Erwerbsvorgänge
Erschienen in: Grunderwerbsteuer
Verlag: Gabler
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Die GrESt ist eine sog. Rechtsverkehrssteuer, die an den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksverkehr anknüpft und den Grundstücksumsatz erfasst. Ihre gesetzliche Regelung beruht auf der konkurrierenden Gesetzgebungshoheit des Bundes. Erst mit der Neuregelung ab 1. Januar 1983 hat der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und damit die GrESt-Gesetze der Länder aufgehoben.
1
Mit dieser Neuregelung wurden
viele Ausnahmen und Befreiungsvorschriften abgeschafft,
der Steuersatz von 7 % auf zunächst 2 % abgesenkt,
die BMG verbreitert und damit der Ertrag erhöht.
Die Gefahr einer Ausgestaltung einer Steuer als Rechtsverkehrssteuer zeigt sich darin, dass immer der Rechtsvorgang als solcher um des in der Rechtsänderung selbst enthaltenen Ergebnisses der Rechtsänderung besteuert wird.
2
Die Steuer wird damit erhoben
ohne Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Beteiligten,
unabhängig vom erstrebten wirtschaftlichen Erfolg und
ohne Rücksicht auf eine bestimmte angestrebte Zweckerreichung.
Ob der Erwerbsvorgang wirtschaftlich sinnvoll oder günstig ist, spielt keine Rolle. Denn auf die Frage, ob der beabsichtigte Zweck eintritt oder nicht, kommt es nicht an.