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2016 | Buch

Europarecht

verfasst von: Walter Frenz

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Springer-Lehrbuch

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Über dieses Buch

Europarecht ist vor allem Fallrecht anhand aktueller Entscheidungen. Diese werden in diesem Lehrbuch ausführlich dargestellt, so zu den Grenzen der Finanzhilfe für Griechenland (Urteil Pringle), der Ökostromförderung (Urteil Alands Vindkraft) sowie der zu gewährenden Sozial- und Gesundheitsleistungen (Urteile Hartz IV und Abdida). Breiten Raum nehmen auch die Verschränkungen von Unions- und nationalem Recht (OMT-Vorlagebeschluss des BVerfG; PKW-Maut), die Grundrechte (Datenschutz) sowie das Wettbewerbsrecht (Microsoft, Amazon, Energiewende) ein. Zahlreiche Übersichten und Fälle mit Musterlösung veranschaulichen den Stoff. Bereits eingearbeitet ist das Urteil des EuGH zum Ankauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Kapitel 1: Unionsrecht
Zusammenfassung
Das Europarecht im weiteren Sinne bezeichnet die normativen Regelungen aller überstaatlichen europäischen Organisationen, so auch des europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Westeuropäischen Union (WEU) und des Europarats und damit insbesondere auch die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Zumal ihr die Europäische Union (EU) jedenfalls vorerst nach dem Gutachten des EuGH vom 18.12.2014 nicht beitreten darf, ist sie nicht Bestandteil des Europarechts im engeren Sinn, obwohl die Europäische Grundrechtecharta (EGRC) maßgeblich von ihr geprägt wird.
Walter Frenz
Kapitel 2: Nationales und europäisches Recht
Zusammenfassung
Der Vorrang des europäischen vor dem nationalen Recht ist wesentlich stärker ausgeprägt als der des Völkerrechts. In Form von Verträgen muss es nach Maßgabe von Art. 59 Abs. 2 GG erst über ein nationales Zustimmungsgesetz in die innerstaatliche Rechtsordnung transformiert werden. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind nach Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts und gehen den einfachen Gesetzen vor, nicht aber der Verfassung. Demgegenüber ist das europäische Recht nach dem EuGH durchgehend und uneingeschränkt vorrangig, auch gegenüber nationalem Verfassungsrecht. Innerstaatliche Rechtsvorschriften, die dem Unionsrecht widersprechen, dürfen im konkreten Fall nicht angewendet werden.
Walter Frenz
Kapitel 3: Grundfreiheiten
Zusammenfassung
Hinzu kommt das nur an die Unionsbürgerschaft geknüpfte Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht aus Art. 21 AEUV, das bereits das allgemeine Diskriminierungsverbot nach Art. 18 AEUV aktiviert, wie die Studierendenfreizügigkeit zeigt.
Walter Frenz
Kapitel 4: Wettbewerbsfreiheit
Zusammenfassung
Art. 101 Abs. 1 AEUV erfasst Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, worunter auch ein bloßes paralleles Verhalten fällt, sofern es koordiniert erfolgt.
Walter Frenz
Kapitel 5: Organe
Zusammenfassung
Auch auf EU-Ebene lassen sich Legislative, Exekutive und Judikative unterscheiden. Nur Letztere gibt es aber in Reinform. Die anderen Funktionen sind auf verschiedene Organe verteilt. Erheblich aufgewertet wurde das Europäische Parlament, ohne aber einer nationalen Volksvertretung gleichgesetzt werden zu können.
Walter Frenz
Kapitel 6: Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Zusammenfassung
Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) ist in den letzten Jahren in das Zentrum der europäischen Politik gerückt und hat sich zu einem der am schnellsten wachsenden und dynamischsten Politikfelder entwickelt. Examensrelevant ist er infolge seiner Verbindungen zu klassischen Gebieten. Er besteht aus der Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung (Art. 77 ff. AEUV), der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen (Art. 81 AEUV), der justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Art. 82 ff. AEUV) und der polizeilichen Zusammenarbeit (Art. 87 ff. AEUV).
Walter Frenz
Kapitel 7: Rechtsangleichung
Zusammenfassung
Eine der wichtigsten Spielarten der Unionsrechtsetzung ist die Rechtsangleichung. Bei ihr werden mitgliedstaatliche Rechtsvorschriften an einen unionsrechtlich vorgegebenen Standard angeglichen, indem Sekundärrecht geschaffen wird. Dies dient der Verringerung und Beseitigung von Rechtsunterschieden zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Damit ist die Rechtsangleichung ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der europäischen Integration.
Walter Frenz
Kapitel 8: Weitere Unionspolitiken
Zusammenfassung
Den größten Teil des AEUV machen die internen Politiken und Maßnahmen der Union aus (3. Teil). Bereits dargestellt wurden der freie Warenverkehr (Titel II), die Freizügigkeit, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Titel IV), der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Titel V) sowie die Wettbewerbsregeln und die Rechtsangleichung aus Titel VII. Hinzu kommen zahlreiche weitere Einzelpolitiken, die im Folgenden dargestellt werden. Sie alle sind rückgebunden auf die Ziele der Union, die zentral in Art. 3 EUV festgelegt sind.
Walter Frenz
Kapitel 9: Grundrechte
Zusammenfassung
Gemäß Art. 6 Abs. 1 EUV ist die EGRC mit ihren Grundrechten fest anerkannt und mit den Verträgen rechtlich gleichrangig. Auch die Charta enthält in ihrem Allgemeinen Teil eine Regelung, die das Verhältnis der Chartagrundrechte zu dem in den Verträgen enthaltenen Primärrecht, und zwar insbesondere zu den Grundfreiheiten betrifft. Nach Art. 52 Abs. 2 EGRC erfolgt die Ausübung der durch die Charta anerkannten Rechte, die auch in den Verträgen geregelt sind, im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Bedingungen und Grenzen. Damit wird auf den Schutzbereich und die Einschränkungsmöglichkeiten verwiesen, die für die in den Verträgen verankerten parallelen Rechte bestehen.
Walter Frenz
Kapitel 10: Klagen vor dem Gerichtshof der EU
Zusammenfassung
Um die ihm durch Art. 19 EUV zugedachte Rolle als Wahrer des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge ausfüllen zu können, sind für den Gerichtshof der EU in den Art. 258 ff. AEUV diverse Verfahrensarten vorgesehen. Vervollständigt wird das System des Rechtsschutzes durch die Möglichkeit einer inzidenten Kontrolle von Unionsnormen unter den Voraussetzungen des Art. 277 AEUV. Durch den Vertrag von Lissabon wurde des Weiteren die Subsidiaritätsklage eingeführt.
Walter Frenz
Backmatter
Metadaten
Titel
Europarecht
verfasst von
Walter Frenz
Copyright-Jahr
2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-47184-5
Print ISBN
978-3-662-47183-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-47184-5