Die Vorstände und Gremienvorsitzenden beider Verbände unterzeichneten am 7. Oktober 2016 einen so genannten Letter of Intent. Ziel der Fusion, die von den Mitgliederversammlungen im April 2017 beschlossen werden und rückwirkend zum Jahresbeginn gelten soll, ist es, den Nutzen der Mitglieder zu steigern. Dem RWGV gehören als Dachverband der Volksbanken, Spar- und Darlehenskassen und genossenschaftlichen Unternehmen im Rheinland und in Westfalen rund 700 Unternehmen an, davon 180 Genossenschaftsbanken, 160 landwirtschaftliche Warengenossenschaften und Zentralen sowie 361 gewerbliche Dienstleistungs- und Handelsgenossenschaften. Der Genossenschaftsverband ist Prüfungs- und Beratungsverband, Bildungsträger sowie Interessenvertretung für rund 2.200 Mitgliedsgenossenschaften.
Dem Marktwandel anpassen
Bereits im Oktober 2014 hatten beide Verbände Fusionsgespräche aufgenommen, diese jedoch nicht weitergeführt. Mit dem Zusammenschluss reagieren sie jetzt auf die sich wandelnden Markterfordernisse. Als strategische Herausforderungen zählt Michael Bockelmann, Verbandspräsident des Genossenschaftsverbands, die Konzentrationsprozesse der Mitglieder beider Organisationen, eine immer komplexere Regulierung, das anhaltend niedrige Zinsniveau und Trends wie die Digitalisierung oder der demografische Wandel auf. Die Regionalverbände müssten darauf auch strukturelle Antworten geben. Die Aufgabenverteilung mit den Bundesverbänden, den Unternehmen der genossenschaftlichen Finanzgruppe und Warenzentralen sowie den Schwesterverbänden soll jedoch unverändert bleiben.
Erste gemeinsame Aktivität ist eine Ausweitung des bundesweiten Leistungsangebots über den gemeinsamen Kooperationspartner GRA Rechtsanwaltsgesellschaft, mit neuen Standorten in Düsseldorf und Münster in Zusammenarbeit mit dem RWGV. Auch bei einem gemeinsamen IT-Großprojekt arbeitet man zusammen.