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Open Access 2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

Funktionsanalyse von § 241 II BGB

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Warum ist die Begründung schuldverhältnisbedingter Nebenpflichten überhaupt erforderlich? Grundsätzlich gilt rechtssystemübergreifend im Privatrecht ‒ zurückgehend auf das römische Recht – die Sentenz casum sentit dominus. Damit ist gemeint, dass jeder die Schäden an seinen Rechtsgütern selbst zu tragen hat. Der Gedanke der Haftung für fremde Rechtsgutsbeeinträchtigungen wird hierbei zunächst völlig ausgeklammert.

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Metadaten
Titel
Funktionsanalyse von § 241 II BGB
verfasst von
Florian Kamp
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-30413-3_4