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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

3. Gemischtwirtschaftliche Unternehmen als höchste Form öffentlich-privater Partnerschaften

verfasst von : Michael Schäfer, Ludger Rethmann

Erschienen in: Öffentlich-Private Daseinsvorsorge (ÖPD) in Deutschland

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Hergeleitet und begründet wird die herausgehobene Bedeutung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen in der kommunalen Daseinsvorsorge. Aus dieser Perspektive werden Anforderungen für Partner aus der Privatwirtschaft entwickelt. Dargelegt wird ferner, warum ÖPP-Unternehmen in nationalen Netzwerken besonders große Potenziale für die Erbringung von Leistungen unter höchsten Effizienzanforderungen entfalten. Gezeigt wird dies für die beiden hinsichtlich ihrer Größe wichtigsten Daseinsvorsorgenetzwerke in Deutschland, mit der kommunalen Thüga bzw. der privaten Remondis als Beteiligungspartner. Wegen ihres Beitrages bei der Entwicklung stabiler kommunaler Wertschöpfungsstrukturen in Ostdeutschland sind die dortigen ÖPP-Unternehmen auch strukturpolitisch von erheblicher Relevanz, und zwar für den Standort Deutschland in Gänze.

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Fußnoten
1
Bezogen auf die Gesamtzahl der Mitglieder ergibt sich ein Anteil von 23,7 %. Beim Vergleich der vier Flächenländer musste aber der deutlich höhere Anteil in den neuen Ländern überschläglich berücksichtigt werden, was zu einem gemittelten Wert (drei neue, ein altes Bundesland) von 29 % führte. Diese Abweichung der Hochrechnung von der tatsächlichen Zahl muss zur Vergleichbarkeit der Energiesparte mit den anderen Branchen (hier wurden nur die vier Länder untersucht) in Kauf genommen werden. Auch im realen Wert für die Grundgesamtheit aller Unternehmen bleibt die Energiewirtschaft mit großem Abstand Spitzenreiter beim Anteil der ÖPP-Unternehmen.
 
2
Die vier Länder sind repräsentativ für die 13 Flächenländer und die Mitglieder der Fachverbände, für die der Anteil der ÖPP-Unternehmen ermittelt wurde, bilden die jeweilige Branche weitgehend komplett ab. Detaillierte Aussagen zur Methodik dieser empirischen Untersuchung finden sich in Schäfer und Rethmann (2020) im Abschn. 5.3.
 
3
Daneben gibt es noch den hoheitlichen Bereich, in dem z. B. der Brand- und Katastrophenschutz, das Rettungswesen oder die öffentliche Sicherheit angesiedelt sind. Per se gehören dazu nach unserer Definition auch Wasser/Abwasser und die Hausmüllentsorgung. Diese Leistungen werden vor allem gegen Gebühren erbracht, was den hoheitlichen Status belegt. Die Realisierung erfolgt wiederum wirtschaftlich, weshalb wir sie bei unserer Erhebung diesem Bereich zugeordnet haben.
 
4
Einer der Autoren des Essentials, Michael Schäfer – er gehörte von 2010 bis 2019 dem Thüga-Beirat an – kennt den Thüga-Verbund seit 1990 aus verschiedensten Perspektiven. Zunächst im Kontext mit dessen Aktivitäten in den Neuen Bundesländern, wo sich die Thüga große Verdienste bei der Kommunalisierung der ostdeutschen Energiewirtschaft, insbesondere bei der Gründung von Stadtwerken, erworben hat. Der wohl wichtigste Beleg aus heutiger Sicht ist gewiss der, dass alle damals begründeten Minderheitsbeteiligungen an Stadtwerken und einigen Regionalversorgern, noch immer bestehen. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil eine Reihe dieser Unternehmen heute in neuen, optimierten Strukturen agieren. Die Thüga hat diese Prozesse aktiv unterstützt und befördert. Exemplarisch dafür steht die Fusion von Erdgas Südachsen GmbH und Stadtwerke Chemnitz AG zur Eins Energie GmbH im Jahr 2010. Dieses Beispiel macht deutlich, dass die Thüga-Beteiligungen – und dies ausdrücklich auch in den Zeiten der Einbindung des Unternehmens in den privaten Eon-Konzern – nie als Finanz-, sondern als gestaltende Beteiligungen gelebt wurden.
 
5
Stand 31. Dezember 2019.
 
6
Hier geht es in erster Linie um die Gewerbesteuer. Da die Unternehmen in der jeweiligen Kommune ihren Hauptsitz haben, fließen die Zahlungen unverkürzt in die Haushalte.
 
7
Diese und weitere Effekte wurden von einem der Autoren für kommunale Unternehmen gezeigt (Schäfer 2014, S. 46). Sie gelten gleichermaßen für gemischtwirtschaftliche Unternehmen in der kommunalen Daseinsvorsorge.
 
8
Wir verweisen auf unser ÖPP-Buch. Dort haben wir deutliche Mängel in der Eigentümerstrategie des Bundes bei den beiden ÖPP-Unternehmen des Bundes (Telekom und Post) gefunden. Noch gravierender aber waren und sind die Defizite bei der 100 %igen Bundesbeteiligung DB AG. Nach unserer Überzeugung könnte der Bund diese Defizite unter Nutzung der Erfahrungen der beiden größten kommunalen Beteiligungsnetzwerke in Deutschland deutlich kompensieren.
 
9
Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die gerade dokumentierte Zahl, wonach im Zuge der Treuhandprivatisierungen gerade einmal fünf Prozent an Ostdeutsche gingen. Auch angesichts der großen Ost-West-Vermögensunterschiede zum Nachteil der Ostdeutschen hat die Miteigentümerschaft der Bürger – diese besteht nicht juristisch, wohl aber gesellschaftlich – am kommunalen Vermögen auch erhebliche politische Relevanz.
 
10
Die kommunale und regionale Energiewirtschaft ist nahezu vollständig im VKU organisiert. Unsere Zahlen sind also repräsentativ für diese Branche. Wir danken Frau Nadine Gerks, Leiterin des Bereiches Grundsatz, Strategie, Digitales im VKU, und Herrn Carsten Barginda, VKU-Mitgliederverwaltung, für die wertvolle Unterstützung mit der Bereitstellung der aktuellen Zahlen für das Jahr 2018. Diese Werte (Mitglieder und Anteil der ÖPP-Unternehmen sind im Vergleich mit den Zahlen für 2016, die wir für das ÖPP-Buch verwendet hatten, nahezu konstant.
 
11
Umgekehrt erhielten die ostdeutschen Kommunen die Möglichkeit, sich an Regionalversorgern (ostdeutsche Töchter der Energiekonzerne) zu beteiligen.
 
Metadaten
Titel
Gemischtwirtschaftliche Unternehmen als höchste Form öffentlich-privater Partnerschaften
verfasst von
Michael Schäfer
Ludger Rethmann
Copyright-Jahr
2020
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-31100-1_3