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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

9. Grunderwerbsteuer

verfasst von : Prof. Dr. Ulrich Schreiber

Erschienen in: Besteuerung der Unternehmen

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer. Sie bemisst sich im Grundsatz nach dem Preis des Grundstücks und wird regelmäßig vom Erwerber des Grundstücks bezahlt. Die Steuer belastet den Bodenreinertrag und den Reinertrag der Gebäudenutzung. Ein Teil des Reinertrages des Grundstücks fällt somit in Form der Grunderwerbsteuer an den Fiskus. Die Steuer behindert den Eigentümerwechsel, denn sie belastet den Reinertrag des Grundstücks nur, wenn dieses durch einen neuen Eigentümer genutzt wird.
In der Grunderwerbsteuer kann man eine Ergänzung der Umsatzsteuer sehen. Denn die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallenden Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG). Die Grunderwerbsteuer trifft allerdings im Gegensatz zur Umsatzsteuer auch die unternehmerische Verwendung des Grundstücks. Die insgesamt gezahlte Steuer wächst mit jeder weiteren Veräußerung des Grundstücks. Soweit die Steuer auch Investitionen belastet, ist sie schädlicher als eine Umsatzsteuer, die einen Vorsteuerabzug kennt und nur auf die Belastung des privaten Verbrauchs zielt. Wenn Gebäude veräußert werden, für deren Herstellung im Rahmen der Umsatzsteuer kein Vorsteuerabzug möglich war, wird die private Nutzung des Gebäudes sowohl von der Umsatzsteuer als auch von der Grunderwerbsteuer getroffen. Bei erstmaliger Bebauung eines Grundstücks zur privaten Nutzung gibt es deswegen einen Anreiz, das Grundstück unbebaut zu erwerben.

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Fußnoten
1
Vgl. BVerfG vom 23.6.2015, 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11, BStBl. II 2015, S. 871–883.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Boruttau, Ernst P.: Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, hrsg. von Peter Fischer, Matthias Loose, Christine Meßbacher-Hönsch, Hermann-Ulrich Viskorf, 18. Auflage, München 2016. Boruttau, Ernst P.: Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, hrsg. von Peter Fischer, Matthias Loose, Christine Meßbacher-Hönsch, Hermann-Ulrich Viskorf, 18. Auflage, München 2016.
Zurück zum Zitat Rose, Gerd / Watrin, Christoph: Umsatzsteuer, 18. Auflage, Berlin 2013. Rose, Gerd / Watrin, Christoph: Umsatzsteuer, 18. Auflage, Berlin 2013.
Zurück zum Zitat Scheffler, Wolfram: Besteuerung von Unternehmen I, Ertrag-, Substanz- und Verkehrsteuern, 13. Auflage, Heidelberg 2016. Scheffler, Wolfram: Besteuerung von Unternehmen I, Ertrag-, Substanz- und Verkehrsteuern, 13. Auflage, Heidelberg 2016.
Zurück zum Zitat Schneider, Dieter: Grundzüge der Unternehmensbesteuerung, 6. Auflage, Wiesbaden 1994. Schneider, Dieter: Grundzüge der Unternehmensbesteuerung, 6. Auflage, Wiesbaden 1994.
Zurück zum Zitat Tipke, Klaus: Die Steuerrechtsordnung, Steuerrechtfertigungstheorie, Anwendung auf alle Steuerarten, sachgerechtes Steuersystem, Bd. II, 2. Auflage, Köln 2003. Tipke, Klaus: Die Steuerrechtsordnung, Steuerrechtfertigungstheorie, Anwendung auf alle Steuerarten, sachgerechtes Steuersystem, Bd. II, 2. Auflage, Köln 2003.
Zurück zum Zitat Tipke, Klaus / Lang Joachim: Steuerrecht, 22. Auflage, Köln 2015. Tipke, Klaus / Lang Joachim: Steuerrecht, 22. Auflage, Köln 2015.
Zurück zum Zitat Wöhe, Günter: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I/1 – Die Steuern des Unternehmens – Das Besteuerungsverfahren, 6. Auflage, München 1988. Wöhe, Günter: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I/1 – Die Steuern des Unternehmens – Das Besteuerungsverfahren, 6. Auflage, München 1988.
Zurück zum Zitat Wöhe, Günter / Bieg, Hartmut / Kneip, Christoph: Grundzüge der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, 4. Auflage, München 1995. Wöhe, Günter / Bieg, Hartmut / Kneip, Christoph: Grundzüge der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, 4. Auflage, München 1995.
Zurück zum Zitat BVerfG vom 7.11.2006, 1 BvL 10/02, BStBl. II, 2007, S. 192–215. BVerfG vom 7.11.2006, 1 BvL 10/02, BStBl. II, 2007, S. 192–215.
Zurück zum Zitat BVerfG vom 23.6.2015, 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11, BStBl. II 2015, S. 871–883. BVerfG vom 23.6.2015, 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11, BStBl. II 2015, S. 871–883.
Zurück zum Zitat Oberste Finanzbehörden der Länder, Gleichlautende Erlasse betr. Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG vom 9.10.2013, BStBl. I 2013, S. 1364–1374. Oberste Finanzbehörden der Länder, Gleichlautende Erlasse betr. Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG vom 9.10.2013, BStBl. I 2013, S. 1364–1374.
Metadaten
Titel
Grunderwerbsteuer
verfasst von
Prof. Dr. Ulrich Schreiber
Copyright-Jahr
2017
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-14055-7_9