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2015 | Buch

Grundfragen des Europäischen Steuerrechts

herausgegeben von: Wolfgang Schön, Caroline Heber

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : MPI Studies in Tax Law and Public Finance

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Über dieses Buch

Das Buch befasst sich mit aktuellen und grundsätzlichen Entwicklungen zur Einwirkung des Europäischen Rechts auf die Steuerrechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Mittels des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts überlagert und prägt das Europäische Steuerrecht heute weite Teile der nationalen Steuergesetze. Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten stehen dabei ebenso im Mittelpunkt dieses Buches wie die Frage nach Möglichkeiten und Grenzen der Rechtsangleichung oder aktuelle Herausforderungen wie der Kampf gegen internationale Steuervermeidung. Die in diesem Buch bearbeiteten Themen reichen von aktuellen Streitfragen in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bis hin zu Fundamentalthemen europäischer Systembildung im Steuerrecht.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Ist der Spuk des Europäischen Steuerrechts bald vorbei?
Zusammenfassung
Die Harmonisierung des direkten Steuerrechts in der Europäischen Union in den vergangenen Jahrzehnten ist von ambitionierten Projekten und ebenso spektakulärem Scheitern geprägt. Die „negative Integration“ durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat hingegen mittlerweile die „Großbaustellen“ – z. B. grenzüberschreitende Verlustverwertung, Entstrickungsbesteuerung, Dividendenbesteuerung, Missbrauchsthemen, Drittstaatswirkung der Kapitalverkehrsfreiheit – weitgehend „abgearbeitet“ (wenn auch nicht in jedem Detail gelöst), sodass die Diskussion konsequenterweise zunehmend technischer, normorientierter wird. Der Impuls, den diese Rechtsprechung vor knapp 30 Jahren ausgelöst hat, ist bereits zum Allgemeingut geworden, die anfängliche Euphorie über den sukzessiven Abbau von Diskriminierungen dem rechtsanwendenden Pragmatismus gewichen. Der „Spuk“ des auf die Verwirklichung des Binnenmarktes gerichteten Unionsrechts scheint allerdings in jüngerer Zeit seinen „Schrecken“ für die nationalen Fisci ein wenig verloren zu haben. Im Folgenden soll zunächst eine knappe historische Bestandsaufnahme der Steuerpolitik der Union im Lichte des tatsächlichen Effekts der bisherigen Kommissionsvorschläge und der Rechtsprechung im direkten Steuerrecht erfolgen und sodann ein Blick in die nähere und fernere Zukunft gewagt werden. Wird die Union zur verlängerten Werkbank der Fiskalinteressen der Mitgliedstaaten, die auch dazu dienen könnte, verfassungsrechtlich problematische Besteuerungsansprüche zu schaffen? Wird sich der Europäische Gerichtshof den internationalen Bemühungen gegen „aggressive Steuerplanung“ beugen? Oder rücken der Binnenmarkt und die Beseitigung von Steuerhindernissen wieder in den Fokus?
Georg Kofler
Der unionsrechtliche allgemeine Gleichheitssatz im Europäischen Steuerrecht
Zusammenfassung
Im Vordergrund der unionsrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Steuerrecht stehen bislang die Grundfreiheiten. Jahr für Jahr verwirft der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) steuerrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten, weil sie gegen die Grundfreiheiten verstoßen. Die Dogmatik der Grundfreiheiten im Steuerrecht wirft dabei immer noch interessante Fragen auf. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Urteilsbegründungen des EuGH, welche immer wieder die Phantasie insbesondere deutscher Rechtswissenschaftler anregen, die anerkannte Meister der Induktion sind.
Juliane Kokott, Lars Dobratz
Die Schwierigkeit judikativer Systembildung im Europäischen Ertragsteuerrecht
Zusammenfassung
Gerade auch in Sorge um ihre fiskalischen Interessen beharren die Mitgliedstaaten unverändert auf ihrer Steuersouveränität, müssen dabei aber hinnehmen, dass diese Souveränität durch eine immer weiter ausgreifende EuGH-Rechtsprechung unterminiert wird. Diese Rechtsprechung ist von funktionellen, institutionellen und maßstäblichen Rahmenbedingungen bestimmt, die nicht dazu beitragen und auch nicht dazu beitragen können, dass der EuGH das Ertragsteuerrecht konstruktiv und steuersystemgerecht auf die EU-rechtlichen Vorgaben abstimmt. Vielmehr kommt es in vielen Fällen zu Verwerfungen, die der steuerrechtlichen Rationalität widersprechen und die weder im Interesse der Finanzverwaltungen noch im Interesse der Steuerpflichtigen liegen. Blickt man in die Zukunft, dürften sich die Probleme noch weiter verschärfen, dies vor dem Hintergrund des schon heute detailreichen und mitunter inkonsistenten Gefüges der Steuerrechtsjudikatur des EuGH und im Angesicht der wohl bevorstehenden zunehmenden Anwendung der EMRK- und Grundrechtecharta-Gewährleistungen auf das Ertragsteuerrecht.
Hanno Kube
Ist die Rechtsprechung des EuGH zu den finalen Verlusten am Ende?
Zusammenfassung
Fast zehn Jahre ist es her, dass der EuGH sein Urteil in der Rechtssache Marks & Spencer gefällt hat. Die Entscheidung kam damals überraschend: Bis dahin hatte der EuGH fast immer entschieden, dass Begünstigungen, deren Anwendungsbereich auf interne Sachverhalte beschränkt war, im Verhältnis zu anderen EU-Staaten grenzüberschreitend gewährt werden müssen. Nur so können sie den Anforderungen der Grundfreiheiten entsprechen. Dementsprechend wäre zu erwarten gewesen, dass der EuGH vom britischen Gesetzgeber verlangt, den bis dahin nur in Hinblick auf britische Konzerngesellschaften gewährten „loss relief“ auch jenen britischen Muttergesellschaften zuzuerkennen, die in einem anderen EU-Staat über eine Tochtergesellschaft verfügen. Die in der ausländischen Tochtergesellschaft erlittenen Verluste wären dann von den Gewinnen der britischen Muttergesellschaft abzuziehen gewesen, und zwar unabhängig davon, ob sie im Ausland auch berücksichtigt werden könnten.
Michael Lang
Der BEPS Aktionspunkt 2 zur Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen und seine Vereinbarkeit mit den Diskriminierungsverboten der Doppelbesteuerungsabkommen und des AEUV
Zusammenfassung
Die OECD befasste sich bereits mehrfach mit Steuergestaltungen, bei denen sich der Steuerpflichtige hybrider Finanzinstrumente oder hybrider Gesellschaften zur Optimierung seiner Steuerlast bedient. Auch auf der Ebene der Europäischen Union wurden in jüngster Zeit verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung hybrider Steuergestaltungen ergriffen. Am 16. September 2014 veröffentlichte die OECD ihren BEPS Aktionspunkt 2 zur Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen. Dieser Beitrag möchte einige der Empfehlungen der OECD darstellen und ihre Vereinbarkeit mit den Diskriminierungsverboten der Doppelbesteuerungsabkommen und des AEUV untersuchen.
Alexander Rust
Neutralität und Territorialität – Gegensätze oder Grundsätze des Europäischen Steuerrechts?
Zusammenfassung
Dieser Beitrag analysiert die Rechtsprechung des EuGH zur Wechselbeziehung zwischen den Grundfreiheiten und den nationalen Steuersystemen. Er plädiert für die strenge Anwendung eines auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung basierenden, einseitigen Neutralitätsprinzips und lehnt diejenigen Rechtsprechungsansätze ab, die auf die Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte durch zwei (oder mehr) Staaten eine umfassende Perspektive anwenden wollen. Der Beitrag kritisiert die sich in der Rechtsprechung des EuGH abzeichnende Tendenz, die territoriale Abgrenzung mitgliedstaatlicher Besteuerungsrechte zu betonen, und befürwortet eine differenzierte Anwendung des Konzepts der „Kohärenz“, um die sich aus dem Postulat der Neutralität ergebenden Anforderungen mit den territorialen Grenzen von Besteuerungsrechten zu vereinbaren.
Wolfgang Schön
Metadaten
Titel
Grundfragen des Europäischen Steuerrechts
herausgegeben von
Wolfgang Schön
Caroline Heber
Copyright-Jahr
2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-47465-5
Print ISBN
978-3-662-47464-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-47465-5