2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Grundstruktur der Union
verfasst von : Professor Dr. jur. Walter Frenz
Erschienen in: Handbuch Europarecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Die EU bildet keinen Staat, sondern nur einen Verbund selbstständiger Staaten. Die Entwicklung zum Bundesstaat bedürfte nach dem BVerfG sogar einer Volksabstimmung; andernfalls verstieße sie gegen das grundgesetzliche Demokratiegebot, und zwar in seinem unverzichtbaren Bestand nach Art. 79 Abs. 3, 20 Abs. 1 GG.