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2003 | Buch | 4. Auflage

Handelsrecht

Schnell erfasst

verfasst von: Professor Dr. jur. Joachim Gruber, D.E.A.

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Recht - schnell erfasst

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Über dieses Buch

Kaufmännisch denken und handeln und dabei alle rechtlichen Aspekte des Geschäftslebens berücksichtigen, ist Intention des Buches. Der Autor vermittelt einen besonders auf Verständnis ausgerichteten Einstieg in das Handelsgesetzbuch (HGB). Neu in die vierte Auflage aufgenommen wurden zwei Kapitel zu der handelsrechtlichen Rechnungslegung und den Handelsstreitigkeiten sowie ein Abschnitt zu den internationalen Handelsverträgen. Wer bei der Lösung von Problemen schnell auf den Punkt kommen will, ohne sich mit komplizierten Theorien auseinander setzen zu müssen, findet hier alles, was notwendig ist.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Einführung
Zusammenfassung
Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält daher für bestimmte Vorgänge Spezialregelungen, welche die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verdrängen. Dieser Spezialitätsgrundsatz wird in Art. 2 des Einführungsgesetzes zum HGB (EGHGB) ausdrücklich hervorgehoben.
Joachim Gruber
Kaufmannseigenschaft und Firma
Zusammenfassung
Der Kaufmannsbegriff ist der zentrale Begriff des Handelsrechts, da anhand dieses Begriffs entschieden wird, ob das HGB Anwendung findet oder nicht. Das HGB kennt zum einen Kaufleute, die aufgrund der Art und des Umfangs ihres Handelsgewerbes automatisch Kaufmann im Sinne des HGB sind, und zum anderen Kaufleute, welche diesen Statuts erst durch die Eintragung ins Handelsregister erhalten.
Joachim Gruber
Der Kaufmann und seine Hilfspersonen
Zusammenfassung
Allgemeine Bestimmungen über die Vertretung finden sich im BGB in den §§ 164 ff. BGB.
Joachim Gruber
Gesellschaftsrecht
Zusammenfassung
Im Gesellschaftsrecht unterscheidet man zwischen Personengesellschaften und Körperschaften. In einer Personengesellschaft sind die Gesellschafter Träger aller Rechte und Pflichten, während die Körperschaft eine juristische Person ist, die Rechtsfähigkeit erlangt und unabhängig von ihren Mitgliedern durch ihre Organe im Rechtsverkehr tätig wird. Nachfolgend ein Überblick über die Personengesellschaften und Körperschaften, welche das Gesetz vorsieht. Dabei muss man sich vergegenwärtigen, dass im Gesellschaftsrecht ein Numerus clausus der Gesellschaftstypen besteht. Andere als die im Folgenden genannten, gesetzlich vorgesehenen Gesellschaftstypen sind rechtlich nicht zulässig.
Joachim Gruber
Die handelsrechtliche Rechnungslegung
Zusammenfassung
Das 3. Buch des HGB, das die Überschrift „Handelsbücher“ trägt, regelt die handelsrechtliche Rechnungslegung. Es enthält im 1. Abschnitt (§§ 238 bis 263 HGB) Vorschriften, die für alle Kaufleute gelten, im 2. Abschnitt Vorschriften speziell für Kapitalgesellschaften. (§§ 264 bis 289 HGB) und Konzerne (§§ 290 bis 315 HGB), wobei allerdings § 264 a HGB diese Vorschriften auf gewisse Formen der OHG und der KG für entsprechend anwendbar erklärt. Im 3. Abschnitt finden sich Vorschriften für eingetragene Genossenschaften (§§ 336 bis 339 HGB) und im 4. Abschnitt für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen (§§ 340 bis 341 o HGB). Der 5. Abschnitt befasst sich mit Gremien zur Entwicklung allgemeiner Rechnungslegungsgrundsätze (§§ 342, 342 a HGB).
Joachim Gruber
Handelsgeschäfte
Zusammenfassung
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kaufleute im Rechtsverkehr weniger schutzbedürftig sind als Verbraucher. Deshalb gibt es für Handelsgeschäfte eine Reihe von Spezialvorschriften.
Joachim Gruber
Für den Kaufmann wichtige, nicht im HGB geregelte Rechtsmaterien
Zusammenfassung
Der Scheck beinhaltet eine schriftliche Anweisung an ein Kreditinstitut, aus einem Guthaben bei Vorlage des Schecks einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Rechtliche Bestimmungen zum Scheck finden sich im Scheckgesetz (ScheckG). Dort werden in Art. 1 auch die Bestandteile eines Schecks aufgeführt.
Joachim Gruber
Klausurfälle
Zusammenfassung
Bereits in der Einführung dieses Buches wurden die wichtigsten Schritte zur erfolgreichen Fallbearbeitung dargestellt. Bei der Fallbearbeitung gilt wie überall im Leben: Übung macht den Meister. Bei Klausuren wie bei Hausarbeiten stehen Sie unter Zeitdruck. Eine vernünftige Zeiteinteilung setzt aber gewisse Erfahrungswerte voraus. Anhand von Probeklausuren können Sie Erkenntnisse gewinnen, ob Sie jemand sind, der besonders viel Zeit für den Entwurf benötigt, dem dafür aber die Reinschrift leicht von der Hand geht, oder ob bei Ihnen der umgekehrte Fall vorliegt. Diese Erkenntnisse ermöglichen ein effektives Zeitmanagement.
Joachim Gruber
Backmatter
Metadaten
Titel
Handelsrecht
verfasst von
Professor Dr. jur. Joachim Gruber, D.E.A.
Copyright-Jahr
2003
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-07730-6
Print ISBN
978-3-540-43496-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-07730-6