2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
IFRS: Bankassekuranz als Folge?
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Umsätze dürfen unter IFRS nur dann als Lebensversicherungsprämien gebucht werden, wenn genügend Risikoelemente abgedeckt werden. In Frankreich ist es zum Beispiel inzwischen vollkommen unüblich, das Todesfall- oder auch das Langlebigkeitsrisiko abzudecken. Garantiert werden einzig und allein steuerfreie Auszahlungen der bereits eingezahlten Beträge. Diese Verträge sind unter IFRS nicht als Versicherungsprämien zu buchen, da das Unternehmen als Dienstleistung eigentlich nur die Zinsgarantie gibt. Das Gleiche gilt für fondsgebundene Verträge. Hier dürfen nur noch die Risikobeiträge als Prämien gebucht werden, sofern das Versicherungsunternehmen keine weitergehende Kapitalgarantie gibt.