2020 | OriginalPaper | Buchkapitel
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
verfasst von : Dr. Jendrik Böhmer, LL.M., Dr. Carsten Hösker, LL.M.
Erschienen in: COVID-19
Verlag: VVW
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Das Infektionsschutz- oder Seuchenrecht ist — das macht § 1 Abs. 1 IfSG unmissverständlich deutlich — eine spezialgesetzlich geregelte Materie des Gefahrenabwehr-/Polizei- und Ordnungsrechts.1 Bis zu Beginn der 2000er Jahre war die Rechtsgrundlage im Bundesseuchengesetz zu finden. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften legte die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Schröder im Januar 2000 den Entwurf des heutigen Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, kurz Infektionsschutzgesetz („IfSG“), vor. Ausweislich des Regierungsentwurfs sollte hierdurch der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten verbessert werden.2 So war unter anderem ein vom 3. Untersuchungsausschuss des 12. Deutschen Bundestags festgestelltes Defizit in der Erfassung und Analyse infektionsepidemiologischer Daten Auslöser der Novellierung.3 § 1 Abs. 1 des am 20.07.2000 verkündeten4 und seit dem 01.01.2001 geltenden IfSG stellt seither klar, dass Telos des IfSG vor allem ist, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern — eine Zielsetzung, die sich im Zuge der Corona-Pandemie neuen, auβergewöhnlichen Herausforderungen ausgesetzt sah.