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1980 | Buch

Kapitalanlagen in den USA

verfasst von: Ernst-Uwe Winteler

Verlag: Gabler Verlag

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Aus europäischer Sicht

Aus europäischer Sicht

Die Namen nicht-amerikanischer Firmen, die in den USA investiert haben, lesen sich wie das „Who is Who“ europäischer und japanischer Großunternehmen. Bayer und die Deutsche Bank, die Flick-Gruppe und Thyssen, Siemens und Volkswagen, um nur einige deutsche Firmen zu nennen, sind genauso vertreten wie Großbritanniens National Westminster Bank oder Japans Sony und Toyota. Die Filialen der Großbanken aus der ganzen Welt etablieren sich in den amerikanischen Hauptgeschäftszentren. Die Industrieunternehmen errichten neue Produktionsstätten oder kaufen bestehende Firmen auf.

Ernst-U. Winteler

Beweggründe und Probleme bei US-Investitionen ausländischer Firmen

Beweggründe und Probleme bei US-Investitionen ausländischer Firmen

Firmen, die in den USA investieren wollen — sei es durch den Aufkauf bestehender Gesellschaften oder durch den Aufbau neuer Betriebe — stehen sehr viel bessere und umfangreichere Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung als dem privaten Kapitalanleger. Diese Firmenberatungen reichen von den Förderbüros der amerikanischen Einzelstaaten bis zu den eigens für diesen Zweck gegründeten Beratungsgesellschaften verschiedener europäischer Großbanken. Kein Wunder, denn hier stehen auch für den einzelnen Abschluß größere, viel lukrativere Summen zur Debatte.

Ernst-U. Winteler

Beweggründe und Probleme bei US-Investitionen ausländischer privater Anleger

Beweggründe und Probleme bei US-Investitionen ausländischer privater Anleger

1.Doppelbesteuerungsabkommen und gewisse steuerliche Privilegien, die nicht-ansässige Ausländer in den USA gegenüber US-Bürgern und dort Ansässigen haben, führen zum Teil zu Steuervorteilen. Alleine schon aus diesem Grunde ist es oft interessanter, Investitionen in den USA vorzunehmen als im eigenen Land. Erinnert sei hier an die steuerfreien Veräußerungsgewinne, die ein nicht-ansässiger Ausländer in den USA bei Immobilien erzielen kann, sofern er nicht in den USA geschäftstätig ist.2.Wachsende politische und wirtschaftliche Schwierigkeiten außerhalb der USA lassen es geraten erscheinen, zumindest einige Vermögenswerte durch US-Anlagen zu diversifizieren.3.Besonders bei Immobilien ist das europäische Preisniveau so hoch geworden, daß Anlagen in den USA weniger riskant erscheinen. Der Wertverlust des US-Dollars sowie die entsprechende Werterhöhung mancher europäischer Währungen machen die sowieso attraktiven US-Anlagen für den europäischen Anleger noch attraktiver.4.Ob bewußt oder unbewußt, spielt bei sehr vielen Anlegern die Überlegung eine Rolle, daß mit geeigneten Investitionen in den USA ein „zweites Bein“ geschaffen wird, welches eine Basis für eine Einwanderung in die USA bietet, falls wirtschaftliche oder politische Verhältnisse in den Heimatländern dieses angeraten erscheinen lassen.

Ernst-U. Winteler

Private Kapitalanlagen

Frontmatter
Einführung in USA-Immobilien Terminologie und Ertragserwartungen

Zunächst einmal möchte ich ganz allgemein und kurz Ausdrücke definieren, die im Immobiliengeschäft in den USA gebräuchlich sind. Nur wenn wir derartige Definitionen als Grundlage nehmen, ist es Ihnen möglich, Ausführungen über Immobilien auch in dem Sinne zu verstehen, wie sie gemeint sind.

H. L. Oppenheimer
Besonderheiten des Immobiliengeschäftes

Einige der Charakteristika des Immobilienmarktes sind typisch für USA-Immobilien, andere Charakteristika sind auch in anderen Ländern beim Immobiliengeschäft anzutreffen.

Fred S. Smith
Regionale Immobilienmärkte

Wir können die USA in 5 Regionen einteilen: Den Nordosten, den Mittelwesten, den Westen, den Fernen Westen und den „Sunbelt“. Dieser „Sonnengürtel“, also der südliche Teil der USA reicht zwar eigentlich nur von Texas bis Florida, jedoch ist gerade Kalifornien sicherlich genauso wirtschaftlich attraktiv wie der sogenannte „Sunbelt“.

Fred S. Smith
Auswahlkriterien bei US-Immobilien

Vor einigen Jahren war ich in Abu Dhabi am Persischen Golf. Ich besuchte potentielle Immobilienkunden für unser USA-Geschäft — und wenn es einen schwierigeren Job gibt als diesen, dann weiß ich nicht, welcher das ist.

Fred S. Smith
Beurteilung von US-Immobilien-Anlagen

General Oppenheimer von Oppenheimer Industries sagte mir mal, daß er noch nie eine Ausländergruppe gefunden habe, die nicht genau wußte, was sie tat, wenn sie landwirtschaftliches Gebiet kaufte. Ich glaube, im vorigen Sommer ist mir das passiert. Da habe ich den Kauf einer 1500 Hektar großen Zitruspflanzung in Florida vermittelt. Ich war wissenschaftlich präpariert auf die Geschichte. Ich wußte alles ganz genau. Ich wußte genau, wieviel Kisten verkauft wurden, ich kannte den Saftgehalt und die Süßigkeitsprozente — ich hatte alles an Unterlagen.

Fred S. Smith
Lebensmittel-Supermärkte und Shopping Centers Risiken und Renditen

Es scheint, daß nun auch amerikanische Lebensmittel-Supermärkte in die Reihen der stagnierenden bzw. schrumpfenden Geschäftszweige zückfallen. Schon Ende 1978 meldeten Food Fair (Jahresumsatz: $ 2, 5 Mrd.) und Allied Super Markets (Jahresumsatz: $ 900 Mio.) Konkurs an. Selbst Great Atlantic and Pacific Tea Company (A & P) mit einem Jahresumsatz von $ 7, 5 Mrd. (der zweitgrößte nach Safeway Stores) kam in die roten Zahlen — trotz aller Versuche, die Kosten durch Schließung von 1 600 (46 %) aller Shops zu reduzieren.

Ernst-Uwe Winteler
Erschließungsprojekte

Für den Durchschnittsanleger (zwischen $ 20 000 und $ 500 000 pro Einzelanlage) gibt es im Grunde nur 2 Möglichkeiten, sich an amerikanischen Erschließungen bzw. an Bauprojekten zu beteiligen. Einmal die sogenannten,„Lot Sales“, zum anderen das Bauen mit einem Bauträger. Beide Möglichkeiten sind sehr gewinnbringend — allerdings meistens nur für den Verkäufer.

Ernst-Uwe Winteler
Investitionen in der US-Landwirtschaft

Ich möchte ein Sprichwort zitieren, das auf einer alten schottischen Geschichte basiert und aus dem Gäischen übersetzt wurde. Es lautet: „Es gibt drei Arten, Geld zu verlieren: Rennpferde, Frauen und Rinderzucht. Rennpferde ist die schnellste, Frauen die angenehmste, aber Rinderzucht die sicherste Art Geld zu verlieren.“

H. L. Oppenheimer
Farmen und Ranches — eine Gegenüberstellung

Die folgende Aufstellung vergleicht Farmen und Ranches miteinander, um Investoren die Entscheidung zwischen diesen beiden Anlageformen zu erleichtern.

H. L. Oppenheimer
Verschiedene Anlagemöglichkeiten bei landwirtschaftlichem Besitz
Vor- und Nachteile, Risiken und Erträge

Risiken und Erträge eines landwirtschaftlichen Besitzes hängen weitgehend davon ab, ob der Eigentümer auf einer „Cash Lease“- oder „Sharecrop“-Basis arbeitet, eine Bewirtschaftung durch einen „Contract Operator“ durchführen läßt oder gar selbst die Eigenbewirtschaftung vornimmt und dabei alle Risiken auf sich nimmt, wie z. B. Arbeitskräfte, Wetter, Überflutungen und Trockenheiten, Maschinenausfälle.

H. L. Oppenheimer
Management-Gesellschaften für Farmen und Ranches

Bei einer Farm oder Ranch haben Sie die Wahl zwischen 3 Hauptformen der Bewirtschaftung: a)Cash Lease, bei der eine von vornherein festgelegte Pachtsumme an Sie ausgezahlt wird. Dieses ist das kleinste Risiko und bringt auch den kleinsten Ertrag.b)Eine Crop Sharing Lease, bei der Sie am Ernteertrag teilhaben, erhöht Ihr Risiko etwas, bringt aber einen besseren Ertrag. Viele professionelle landwirtschaftliche Berater glauben, daß dieses der beste Risiko/Ertrag-Kompromiß ist.c)Die Eigenbewirtschaftung, bei der Sie professionelles Management einsetzen. Hiermit haben Sie die höchsten Erträge und das größte Einkommenspotential — aber auch das höchste Risiko. Gute landwirtschaftliche Management-Gesellschaften haben Verbindungen zu zuverlässigen Farmern oder Ranchern in den von ihnen bearbeiteten Gebieten. Wenn Sie einen Pachtvertrag abschließen, wird der Farmer oder Rancher ihr Pächter. Wenn Sie die Eigenbewirtschaftung wählen, wird er der sogenannte On-Site-Manager.

H. L. Oppenheimer
Vorurteile beim Kauf von landwirtschaftlichen Immobilien durch Ausländer

In der letzten Zeit wurden meine Kollegen und ich häufig gebeten, in den USA Vorträge zu halten über die Auswirkung ausländischer Investitionen im Farm- und Ranchland-Bereich.

H. L. Oppenheimer
Zeitlicher und rechtlicher Ablauf einer Grundstückstransaktion

Das US-amerikanische Immobiliar-Sachenrecht beruht nahezu ausschließlich auf dem angelsächsischen „Common Law“-System. Die Methoden der Eigentumsübertragung und -Sicherung weichen daher oft erheblich von dem bei uns übllichen Vorgehen über Notar, Auflassungsvormerkung, Grundbucheintragung etc. ab, so daß es vielleicht nützlich ist, hier einmal Schritt für Schritt die Durchführung einer Grundstückstransaktion von Anfang bis Ende mit den entsprechenden amerikanischen Ausdrücken aufzuzeigen.

Ernst-U. Winteler
Finanzierung von Rendite-Immobilien

In vielem ist das amerikanische Hypothekengeschäft dem europäischen sehr ähnlich, in einigen wichtigen Punkten weicht es jedoch ab, und ich möchte deshalb im folgenden die wichtigsten Punkte erwähnen, auch auf die Gefahr hin, daß Ihnen einiges davon schon aus Europa bekannt ist.

Joseph M. Murhpy
Finanzierung von Farmen und Ranches

Die wichtigsten Finanzierungsquellen für den Kauf von Farmen und Ranches sind — in der Reihenfolge ihrer Bedeutung: a)Vom Verkäufer gewährte Kaufgeldhypotheken (= Purchase Money Mortgages)b)Federal Land Bankc)Versicherungsgesellschaftend)Pensionsfonds. Diese gehen allerdings erst seit relativ kurzer Zeit in die Finanzierung von Farmen und Ranches hineine)Handelsbanken. Diese geben in den USA in der Regel keine Grundstückskredite für eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren.

H. L. Oppenheimer
Konsortien, Joint Ventures, Partnerschaften

Bei „Syndications“ (= Konsortialkonstruktionen) werden in einer Partnerschaftsform mehrere Investoren zusammengebracht, die dadurch zusammen eine sehr viel größere Anlage tätigen oder ihre Gelder auf mehr Anlageobjekte streuen können, als jeder für sich allein.

Joseph M. Murphy
Sale-Leasebacks — Verkaufs- und Rückpachtverträge

Ein Sale-Leaseback-Arrangement ist ein Vertrag, unter dem der Eigentümer einer Immobilie diese zu einem bestimmten Preis an einen passiven Investor verkauft, um diese Immobilie gleichzeitig für einen bestimmten Zeitraum zu einer von vornherein festgelegten Pacht wieder zurückzupachten.

Joseph M. Murphy
Net Leases, Sale Leasebacks, Joint Ventures

Triple Net Leases (= Netto-Netto-Netto-Pachtverträge) sind — da sie keinerlei Verwaltungs- und Managementaufwand benötigen — außerordentlich gefragt. Der Pächter zahlt alles: Kosten, Grundsteuern, Schuldendienst. Das einzige, was für Sie anfällt, ist Ihre persönliche Einkommensteuer. Auf Grund der Nachfrage nach Triple Net Leases ist natürlich die Rendite entsprechend gering.

Fred S. Smith
„Wandelhypotheken“

Es gibt einige Beteiligungsmöglichkeiten, die sich außerordentlich gut für nicht-ansässige bzw. ausländische Investoren eignen, jedoch fast unbekannt bei europäischen Anlegern sind. Es sind „Convertible Loans“, was wir mit „Wandelhypotheken“ übersetzt haben.

Ernst-Uwe Winteler
Private Kapitalanlagen — was tun?

Das Verhältnis guter zu schlechter Angebote ist miserabel: von 100 US-Immobilienanlagen, die in Europa angeboten werden, sind in der Regel bestenfalls 10 es wert, überhaupt durchgerechnet zu werden. Und danach bleiben noch höchstens 2 bis 3 übrig, die interessant genug erscheinen, um sie näher zu überprüfen.

Ernst-U. Winteler
Öl- und Gasexplorationen — Anlage oder Spekulation?

Dem Geschäft mit Steuerabschreibungen für deutsche Anleger hat offensichtlich auch die Abschaffung des negativen Kapitalkontos wenig ausgemacht. Der neueste Schlager sind Projekte für Öl- und Gasexplorationen, und es wird erwartet, daß dieses Jahr etwa DM 250 Mio. in Deutschland eingesammelt werden, die, nach Abzug der kräftigen Verkaufsprovisionen in — hoffentlich — seriöse Bohrungen gesteckt werden sollen.

Ernst-Uwe Winteler
Unterscheidung zwischen ansässigen und nicht-ansässigen Ausländern bei der US-Besteuerung

Die USA besteuern sowohl ihre Bürger als auch die ansässigen Ausländer auf Welteinkommens-Basis, d. h. diese beiden Gruppen haben ihr gesamtes Einkommen in den USA zu versteuern, egal, aus welchem Teil der Welt dieses Einkommen kommt, egal, wann dieses Einkommen anfällt, egal, wie es verdient wird und egal, welcher Art dieses Einkommen ist.

John L. Gornall
Einführung in US-Doppelbesteuerungsabkommen

Bei allen aktiven und passiven Investitionen außerhalb des Heimatlandes besteht die Möglichkeit der Mehrfachbesteuerung. Sowohl das Anlageland kann Steuern auf Erträge und Gewinne erheben als auch das Heimatland des Anlegers. Da eine derartige Mehrfachbesteuerung ein Hemmschuh für internationalen Handel und Industrie ist, hat die weitaus überwiegende Mehrzahl der industrialisierten Länder sowohl Maßnahmen im Rahmen des nationalen Steuerrechts ergriffen, als auch bilaterale Maßnahmen durch den Abschluß von Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern.

Sanford H. Goldberg
Steuerliche Möglichkeiten bei US-Kapitalanlagen nach dem deutschamerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit der Mehrzahl der industrialisierten Länder ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, u. a. auch mit den USA. Die übliche Kurzbezeichnung, ‚Doppelbesteuerungs-abkommen (DBA)‘ ist jedoch etwas mißverständlich, denn unter einem DBA soll nicht doppelt besteuert werden, sondern es ist gerade im Gegenteil ein Abkommen zwischen zwei Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Ernst-U. Winteler
Steuerliche Gesichtspunkte bei deutschen Investitionen in den USA über Niedrigsteuerländer

Zunächst erscheint es sinnvoll, sich über die Motive deutscher Investoren für Investitionen im Ausland über Niedrigsteuerländer klar zu werden. Folgende Gründe für indirekte Investitionen wären beispielsweise denkbar.

Rolf Eggert
Steuerliche Möglichkeiten bei US-Kapitalanlagen über die Schweiz

Bedingt durch den starken Kurszerfall des US-Dollars gegenüber den meisten westeuropäischen Währungen hat die ausländische Kapitalanlage in verschiedenster Form in den USA stark an Bedeutung zugenommen. Im Zusammenhang mit diesen Kapitalanlagen stellen sich spezifisch steuertechnische Fragen, die sorgfältiger Abklärung bedürfen, und die im nachfolgenden aus der Sicht eines schweizerischen Investors unter Berücksichtigung der Möglichkeiten für einen ausländischen Kapitalanleger behandelt werden.

Robert H. Pennone, Klaus Amstad
US-Einkommensbesteuerung ausländischer passiver Investoren

Im folgenden soll die Besteuerung ausländischer passiver Aktionäre untersucht werden, d. h. ausländischer Aktionäre, die nicht in den USA gewerblich tätig sind.

Sanford H. Goldberg
US-Erbschaft-, Schenkung- und generationsüberspringende Steuern bei nicht-ansässigen Ausländern

A.Die USA erheben Erbschaft-, Schenkung- und generationsüberspringende Steuern je nach Staatsbürgerschaft und Wohnsitz des Steuerpflichtigen sowie nach der Belegenheit des Vermögens.B.Ein nicht-ansässiger Ausländer, d. h. eine Person, die weder ihren Wohnsitz in den USA noch die US-Staatsangehörigkeit hat, wird in den USA nur auf denjenigen Teil seines Vermögens besteuert, der in den USA liegt.

Sanford H. Goldberg
US-steuerliche Auswirkungen verschiedener Anlagemodelle

Es ist praktisch unmöglich, alle denkbaren Anlagemodelle und -wege für US-Immobilien zu erörtern, da die Zwischenschaltung mehrer Holdings und Steueroasen-Gesellschaften nahezu endlose Variationen ermöglicht.

Ernst-U. Winteler

Firmeninvestitionen

Frontmatter
Fusionen und Unternehmenserwerb in den USA

Allein im ersten Quartal 1979 übernahmen europäische Gesellschaften ca. 70 % mehr US-Gesellschaften als im ersten Quartal 1978, nämlich 63 gegenüber 37. Der Grund dafür ist nicht nur das immer noch wachsende Interesse europäischer Gesellschaften am amerikanischen Markt, sondern auch die Tatsache, daß es meistens billiger ist, bestehende Gesellschaften zu übernehmen, als eine neue Firma aufzubauen. Dazu tragen auch zum Teil die unterbewerteten Aktien vieler Publiumsge-sellschaften bei, die sie zu außerordentlich günstigen, ‚Übernahmeopfern‘ machen.

Ernst-U. Winteler
Uniform Commercial Code (UCC) — Das US-Amerikanische Handelsgesetzbuch

Die USA sind ein Bund, bestehend aus 50 Einzelstaaten. Es gibt daher 51 rechtsprechende Gewalten und 51 Legislativen, nämlich je eine für jeden Bundesstaat und eine für die zentrale Bundesregierung.

John L. Gornall
Firmennamen, Handelsnamen, Warenzeichen, Dienstleistungen

Im folgenden sollen die Unterschiede zwischen den einzelnen Rechten beschrieben werden, die ggfls. durch Gründung einer Gesellschaft, durch Verwendung eines Namens durch Hersteller oder Händler, durch Benutzung eines Wortes oder Symbols für Güter und Dienstleistungen und durch Eintragung des Zeichens oder Wortes in dem betreffenden Einzelstaat oder beim US-Bundespatent- und Warenzeichenamt erworben werden.

John L. Gornall
Urheberrechte und gewerblicher Rechtsschutz

In diesem Beitrag möchte ich diejenigen Gesichtspunkte erwähnen, die für ausländische Lizenzgeber und Patentinhaber wichtig sind, wenn sie Lizenzrechte an US-Gesellschaften vergeben wollen. Lizenzverträge müssen die verschiedensten Aspekte des US-amerikanischen Wirtschaftsrechts in Betracht ziehen: Vertragsrecht und Patentrecht sowie Common Law und geschriebene Gesetze, die sich auf Warenzeichen und Geschäftsgeheimnisse beziehen; außerdem müssen Steuer- und Kartellgesetze beachtet werden.

John L. Gornall
Gewährleistung und Produzentenhaftung

Das Magnuson-Moss-Gewährleistungsgesetz (das ‚Gesetz‘) trat im Juli 1975 in Kraft. Das Gesetz berührt weder die aus dem ‚Uniform Commercial Code (UCC)‘ noch aus anderen einschlägigen Einzelstaatengesetzen erwachsende stillschweigende Zusicherung, daß die Ware im Handelsverkehr fungibel ist, d. h. daß sie nicht beanstandet werden wird und sich für den gewöhnlichen Gebrauch derartiger Waren eignet.

John L. Gornall
Zölle, Einfuhrverfahren und Ursprungsmarkierungen

Zoll wird auf alle in die USA eingeführten Erzeugnisse erhoben, es sei denn, daß sie hiervon ausdrücklich ausgenommen sind. Die US-amerikanischen Zölle werden eingeteilt in Wertzölle (= Ad Valorem Duty), Einheiten-Zölle (= Specific Duty) und Mischzölle (= Compound Duty).

John L. Gornall
US-Steuern bei gewerblicher Tätigkeit

In den folgenden Ausführungen sollen die Auswirkungen der US-Besteuerung verschiedener Formen der Geschäftstätigkeit in und mit den USA untersucht werden. Dieses schließt die Gründung neuer und den Erwerb bestehender Firmen ein.

Sanford H. Goldberg
Besteuerung ausländischer Arbeitnehmer in den USA

Die Zahl der leitenden kaufmännischen und technischen ausländischen Arbeitnehmer, die in den USA für ausländische Gesellschaften tätig sind, steigt ständig an. Diese Mitarbeiter, die in den US-Töchtern ausländischer Muttergesellschaften arbeiten, sind außerordentlich wichtig für die ausländische Mutter, da sie deren Mentalität und Konzept kennen und dazu beitragen, daß die anderen, amerikanischen, Manager der Tochtergesellschaft dieses Konzept verstehen, und daß der Informationsfluß zwischen Mutter und Tochter reibungslos verläuft.

Sanford H. Goldberg

Weitere Bestimmungen für Teil 1 und Teil 2

Gesetz zur Offenlegung ausländischer Investitionen in der US-Landwirtschaft

Das ‚Gesetz zur Offenlegung ausländischer Investitionen in der US-Landwirtschaft (Agricultural Foreign Investment Disclosure Act of 1978 — AFIDA)‘ ist das Ergebnis erheblichen innenpolitischen Drucks auf den US-Kongreß. Die innenpolitische Bedeutung dieses Gesetzes zeigt sich schon aus zwei Sätzen aus einem der Kommentare zu diesem Gesetz:

‚Das System der amerikanischen Familienfarm ist das Rückgrat der amerikanischen Gesellschaft. Es hat die soziale Struktur unserer Nation mitgeformt und ist das Grundelement unserer Wirtschaft, da es Nahrungsmittel und andere Rohstoffe an US-Bürger und in die Welt liefert und in einem erheblichen Maße dazu beiträgt, unsere Handelsbilanz auszugleichen.‘

Das AFIDA-Gesetz trat am 2. Februar 1979 in Kraft. Im ‚Federal Register‘ veröffentlichte der ‚Agricultural Stabilization and Conservation Service (ASCS)‘ am 6. Februar 1979 vorläufige Ausführungsbestimmungen. Am 18. Mai 1979 wurden dann die endgültigen Bestimmungen veröffentlicht, die ab sofort wirksam wurden.

John L. Gornall
Ein- und Ausfuhr von Währungen und anderen Geldwerten in bzw. aus den USA

Währungen und andere Geldwerte können unbeschränkt durch US-Bürger und Ausländer zu jedem gesetzlichen Zweck in die USA einbzw. aus den USA ausgeführt werden. Jede einzelne Ein- und Ausfuhr von Währungen und anderen Geldwerten über mehr als $ 5 000 muß jedoch an das ‚Department of the Treasury‘ gemeldet werden.

John L. Gornall
USA-Aufenthaltsgenehmigungen und Visen

Oft sind mehrere Wege möglich, um Daueraufenthaltsgenehmigungen bzw. Einwanderungsvisen für die USA zu bekommen; der einzuschlagende Weg sollte genau geplant werden, um Verzögerungen und bürokratische ‚Fallen‘ zu vermeiden.

John L. Gornall
Fragen und Antworten
Ernst-Uwe Winteler
Backmatter
Metadaten
Titel
Kapitalanlagen in den USA
verfasst von
Ernst-Uwe Winteler
Copyright-Jahr
1980
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-85784-2
Print ISBN
978-3-409-99631-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-85784-2