2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kirchensteuer-Verrechnungsverfahren
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Die Kirchensteuer steht der Religionsgemeinschaft zu, in deren Bereich das Kirchenmitglied seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei den veranlagten Steuern ist dies grundsätzlich unproblematisch, da die Veranlagung beim örtlich zuständigen (Wohnsitz-) Finanzamt und damit innerhalb des Gebietes der steuerberechtigten Religionsgemeinschaft erfolgt.