2012 | OriginalPaper | Buchkapitel
Klausur 2: Der Computer Nr. 3
verfasst von : Lars S. Otto
Erschienen in: Klausuren aus dem Staatsorganisationsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Der Bundestag beschließt formell verfassungsgemäß eine Ergänzung des Bundeswahlgesetzes (BWahlG). Um mit der Zeit zu gehen, erlaubt § 35a BWahlG nunmehr den Einsatz von sog. „rechnergesteuerten Wahlgeräten“, die umgangssprachlich als Wahlcomputer bezeichnet werden.