1985 | OriginalPaper | Buchkapitel
Leasing
verfasst von : Manfred Obermüller
Erschienen in: Die Bank im Konkurs und Vergleich ihres Kunden
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Mit Leasing werden Verträge bezeichnet, die die entgehhche Gebrauchsüberlassung von Sachen zum Gegenstand haben, wobei das Eigentum an der Sache nicht — oder jedenfalls nicht sofort — auf den Gebrauchsberechtigten, den Leasing-Nehmer übergeht2; der Leasing-Nehmer übernimmt im allgemeinen die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung, Versicherung sowie das Risiko der Verschlechtemng oder des Unterganges des Leasing-Guts.2 Leasing-Verträge büden eine Nahtstelle zwischen Miete und Kauf und sind nur schwer in die vorgegebenen schuldrechtlichen Vertragstypen einzuordnen3. Eine erste Unterscheidung kann getroffen werden zwischen dem sogenannten Hersteller-Leasing, bei dem der Hersteller selbst zugleich Leasing-Geber ist3, und dem Finanziemngs-Leasing. Beün Finanziemngs-Leasing unterstützt der Leasing-Geber eine Investition in der Weise, daß er ein Investitionsgut von einem Dritten erwirbt und es dem Leasing-Nehmer für eine fest bestimmte Zeit zum Gebrauch und zur Nutzung überläßt4. Im folgenden soll nur die Insolvenz des Leasing-Nehmers5 beim Finanzierungs- Leasing besprochen werden.