2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Leistung als Schuldinhalt
Erschienen in: Bürgerliches Recht Band II Schuldrecht Allgemeiner Teil
Verlag: Springer Vienna
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Nur eine solche Leistung ist tauglicher Gegenstand einer Schuld, die ausreichend bestimmt ist (vgl § 869). HL und Rsp lassen dafür (eindeutige) Bestimmbarkeit genügen.