Skip to main content

2017 | Buch

Registerlöschung und Wiedereintragung einer englischen Private Company Limited by Shares mit deutschem Verwaltungssitz

insite
SUCHEN

Über dieses Buch

Im Zentrum dieser Studie steht eine der praxisrelevanten Fragestellungen, die sich aus der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit der Gesellschaften ergeben. Alexander Dehmel erörtert die zahlreichen Probleme, die sich aus der Löschung einer in Deutschland tätigen Private Company Limited by Shares aus dem englischen Handelsregister ergeben. Ein besonderer Schwerpunkt liegt weiterhin auf der bislang kaum diskutierten Frage, wie sich die Wiedereintragung einer zunächst gelöschten Gesellschaft in das englische Handelsregister auswirkt. Im Fokus der Betrachtung stehen dabei jeweils die Fragen nach dem anwendbaren Recht, der Zuordnung des Gesellschaftsvermögens und der Haftung der Gesellschafter. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Problematik, wie sich die vom englischen Gesellschaftsrecht für den Fall der Wiedereintragung angeordnete Rückwirkungsfiktion auf die zuvor gefundenen Ergebnisse auswirkt.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Grundlagen
Zusammenfassung
Im folgenden Abschnitt sollen zunächst einführend die wesentlichen Grundlagen der zu erörternden Thematik dargestellt werden. Hierzu gehört der aktuelle Stand des Internationalen Gesellschaftsrechts insbesondere im Hinblick auf die einschlägige EuGH-Rechtsprechung. Weiterhin soll in Grundzügen der Gesellschaftstyp der englischen Limited vorgestellt werden.
Alexander Dehmel
Die in England erloschene Limited im deutschen Recht
Zusammenfassung
In der Praxis haben sich die geschilderten Publikationspflichten des englischen Gesellschaftsrechts als Problem erwiesen, da diese deutschen directors offenbar entweder nicht bekannt sind oder ihnen nicht genügend Bedeutung beigemessen wird. In der Folge sind gerade „deutsche“ Limiteds von einer Löschung aufgrund vermuteter Inaktivität aus dem Gesellschaftsregister betroffen. Ob die deutschen Gesellschafter hiervon erfahren, ist nicht sicher.
Alexander Dehmel
Die kollisionsrechtliche Behandlung einer in England erloschenen Limited
Zusammenfassung
Die weitergehende Erörterung des rechtlichen Status einer Rest-Limited ist entscheidend davon abhängig, welchem nationalen Recht diese unterliegt. Von besonderer Relevanz sind hierbei das Gesellschaftsrecht und das Insolvenzrecht. Dieser Frage soll im Folgenden zuerst nachgegangen werden.
Alexander Dehmel
Die Behandlung der Rest-Limited im deutschen Sachrecht
Zusammenfassung
Die Feststellung, dass die Rest-Limited deutschem Recht unterliegt, führt weitergehend zu der Frage, wie diese in das deutsche Gesellschaftsrecht einzuordnen ist. Hier ist zunächst der verbreitet vertretenen Auffassung nachzugehen, dass Restgesellschaften grundsätzlich Liquidationsgesellschaften seien. Weiterhin ist zu klären, welche Rechtsform die Rest-Limited hat und ob es hierbei darauf ankommt, ob die Rest-Limited zum Zeitpunkt der Löschung noch werbend tätig war oder sich bereits in der Liquidation oder der Insolvenz befand.
Alexander Dehmel
Zwischenergebnis zum Status einer erloschenen Limited
Zusammenfassung
Zusammenfassend ist der rechtliche Status einer in England erloschenen Limited mit deutschem Verwaltungssitz, die im Zeitpunkt ihrer Löschung aus dem englischen Gesellschaftsregister noch über in Deutschland belegenes Vermögen verfügt, wie folgt zu charackterisieren.
Alexander Dehmel
Die Wiedereintragung einer erloschenen Limited
Zusammenfassung
Eine Besonderheit des englischen Gesellschaftsrechts stellt die bereits dargestellte Möglichkeit der Wiedereintragung im Falle der Löschung aufgrund bloß vermuteter Geschäftseinstellung dar. Wesentliche Konsequenz der Wiedereintragung ist das von sec. 1028 (1) CA 2006 (im Falle der Wiedereintragung durch das Handelsregister) beziehungsweise.
Alexander Dehmel
Materiellrechtliche Auswirkungen der Wiedereintragung
Zusammenfassung
Kommt es zur Wiedereintragung einer erloschenen Limited, stellen sich auch in materiellrechtlicher Hinsicht Fragen, denen im Folgenden nachgegangen werden soll.
Alexander Dehmel
Exkurs: Rest-Limited mit Vermögenswerten in mehreren Staaten
Zusammenfassung
Denkbar, wenn auch unwahrscheinlich in Anbetracht der Tatsache, dass Limiteds häufig für kleine Unternehmungen gegründet werden, ist die Situation, dass eine in England aus dem Register gelöschte Limited Vermögenswerte in mehr als einem Staat hinterlässt. Genügen kann hierfür bereits ein Bankkonto in einem Drittstaat.
Alexander Dehmel
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Zusammenfassung
Zusammenfassend stellt sich der rechtliche Status der in England erloschenen Limited mit deutschem Verwaltungssitz wie folgt dar.
Alexander Dehmel
Backmatter
Metadaten
Titel
Registerlöschung und Wiedereintragung einer englischen Private Company Limited by Shares mit deutschem Verwaltungssitz
verfasst von
Alexander Dehmel
Copyright-Jahr
2017
Electronic ISBN
978-3-658-15278-9
Print ISBN
978-3-658-15277-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-15278-9

Premium Partner