Skip to main content

2016 | OriginalPaper | Buchkapitel

7. Besonderheiten des Share Deals

verfasst von : C. Nawroth

Erschienen in: Immobilienwirtschaftslehre - Recht

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Zusammenfassung

Wie bereits in Abschn. 6.2 ausgeführt, können Immobilientransaktionen im Rahmen eines Asset Deals sowohl als Einzelkaufvertrag als auch als Portfoliokaufvertrag ausgestaltet sein. Bei Transaktionen einer gewissen Größe oder aber aus steuerlichen Gründen (s. hierzu ausführlich unter Abschn. 4.3.2 und 28.5.4) werden häufig sogenannte Share Deals gewählt, in denen die Immobilie bzw. das Immobilienportfolio durch Veräußerung eines oder mehrerer Rechtsträger, die das Eigentum an der Immobilie besitzen, verkauft und übertragen wird. Gerade bei OpCo/PropCo (Operating Company/Property Company)-Strukturen, bei denen das operative Geschäft und die jeweiligen Immobilien in jeweils separaten Gesellschaften oder Beteiligungen gehalten werden, spielen Share Deals eine große Rolle. Mit dem Erwerb des Rechtsträgers bzw. der Beteiligungen tritt der Käufer in die Rechtsposition des bisherigen Rechtsinhabers ein und erlangt dadurch als Gesellschafter eine mittelbare Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft bzw. des Rechtsträgers. An der Identität der Zielgesellschaft(en) und den aktiven und passiven Vermögenswerten ändert sich nichts. Insbesondere findet keine Veränderung im Grundbuch statt, da die im Grundbuch eingetragene Eigentümergesellschaft nach wie vor dieselbe bleibt, Rechtsveränderungen erfolgen lediglich auf Ebene der Gesellschafter, was aber im Grundbuch nicht reflektiert wird (zum Grundbuch s. ausführlich unter Abschn. 6.1.3). Rechtsträger können insbesondere Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, stille Gesellschaften oder Mischformen sein (s. hierzu Abschn. 7.2.1). Betreibt eine Gesellschaft mehrere unselbstständige Unternehmen und soll nur eines davon veräußert werden, muss entweder im Wege des Asset Deals vorgegangen werden oder das zu veräußernde Unternehmen wird zuvor aus der Gesellschaft ausgegliedert und rechtlich verselbstständigt. Dann wäre ebenfalls ein Share Deal möglich.

Sie haben noch keine Lizenz? Dann Informieren Sie sich jetzt über unsere Produkte:

Springer Professional "Wirtschaft+Technik"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft+Technik" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 102.000 Bücher
  • über 537 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Automobil + Motoren
  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Elektrotechnik + Elektronik
  • Energie + Nachhaltigkeit
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Maschinenbau + Werkstoffe
  • Versicherung + Risiko

Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Springer Professional "Technik"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Technik" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 67.000 Bücher
  • über 390 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Automobil + Motoren
  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Elektrotechnik + Elektronik
  • Energie + Nachhaltigkeit
  • Maschinenbau + Werkstoffe




 

Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Springer Professional "Wirtschaft"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 67.000 Bücher
  • über 340 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Versicherung + Risiko




Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Fußnoten
1
Wo sind denn die Kap. 7.2.6.8 und 7.2.6.9, die im Inhaltsverzeichnis stehen?
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Zum Abstraktionsprinzip und der Unterscheidung zwischen schuldrechtlichem Grundgeschäft und dinglichem Vollzug s. unter Beitrag 6 Abschn. 1.1. Zum Abstraktionsprinzip und der Unterscheidung zwischen schuldrechtlichem Grundgeschäft und dinglichem Vollzug s. unter Beitrag 6 Abschn.​ 1.​1.
2.
Zurück zum Zitat Solche Klauseln finden sich häufig in Kreditverträgen. Solche Klauseln finden sich häufig in Kreditverträgen.
3.
Zurück zum Zitat Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen – MoMiG v. 23.10.2008, BGBl. I 2008, 2026. Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen – MoMiG v. 23.10.2008, BGBl. I 2008, 2026.
4.
Zurück zum Zitat Vgl. Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, München 2013, § 16, Rn. 14 ff. Vgl. Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, München 2013, § 16, Rn. 14 ff.
5.
Zurück zum Zitat Hüffer, U., Aktiengesetz, München 2014, § 67 Rn. 11 ff. Hüffer, U., Aktiengesetz, München 2014, § 67 Rn. 11 ff.
6.
Zurück zum Zitat Vgl. zur Unternehmensbewertung ausführlich Theysohn-Wadle, J., in Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, München 2009, S. 57 ff. und Keim, A. und Jeromin, A., in Hölters, Handbuch Unternehmenskauf, Köln 2015, S. 69 ff. Vgl. zur Unternehmensbewertung ausführlich Theysohn-Wadle, J., in Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, München 2009, S. 57 ff. und Keim, A. und Jeromin, A., in Hölters, Handbuch Unternehmenskauf, Köln 2015, S. 69 ff.
7.
Zurück zum Zitat Gröger, H., in Hölters, Handbuch Unternehmenskauf, Köln 2015, S. 380 f. Gröger, H., in Hölters, Handbuch Unternehmenskauf, Köln 2015, S. 380 f.
8.
Zurück zum Zitat Vgl. etwa Palandt/Weidenkaff, BGB, München 2015, § 437, Rn. 1 ff., insbesondere auch Rn. 51 c. Vgl. etwa Palandt/Weidenkaff, BGB, München 2015, § 437, Rn. 1 ff., insbesondere auch Rn. 51 c.
9.
Zurück zum Zitat Vgl. zur Darstellung des allgemeinen kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts Picot, G., Handbuch Mergers & Acquisitions, Stuttgart 2012, S. 323 ff. Vgl. zur Darstellung des allgemeinen kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts Picot, G., Handbuch Mergers & Acquisitions, Stuttgart 2012, S. 323 ff.
10.
Zurück zum Zitat Zu dem in diesem Fall notwendigen Bring-Down-Certificate s. unter Beitrag 6 Abschn. 1.9. Zu dem in diesem Fall notwendigen Bring-Down-Certificate s. unter Beitrag 6 Abschn. 1.9.
11.
Zurück zum Zitat Zum Asset-Kauf s. hierzu unter Beitrag 6 Abschn. 1.9. Zum Asset-Kauf s. hierzu unter Beitrag 6 Abschn. 1.9.
12.
Zurück zum Zitat Vgl. zu den Management Warranties in Krise und Insolvenz Krüger, S./Pape, M., Managementgarantien in Krise und Insolvenz, in NZI 2009, S. 870–878. Vgl. zu den Management Warranties in Krise und Insolvenz Krüger, S./Pape, M., Managementgarantien in Krise und Insolvenz, in NZI 2009, S. 870–878.
13.
Zurück zum Zitat Aufgrund der weitgehenden Altlastenhaftung können auch frühere Eigentümerstellungen zu einer Haftung führen; s. im Einzelnen unter Beitrag 14 Abschn. 2.4. Aufgrund der weitgehenden Altlastenhaftung können auch frühere Eigentümerstellungen zu einer Haftung führen; s. im Einzelnen unter Beitrag 14 Abschn.​ 2.​4.
14.
Zurück zum Zitat Vgl. Holzapfel H.-J./Pöllath R., Unternehmenskauf in Recht und Praxis, Köln 2010, S. 390 ff. mit einer ebenfalls sehr ausführlichen Darstellung möglicher Garantieregelungen. Vgl. Holzapfel H.-J./Pöllath R., Unternehmenskauf in Recht und Praxis, Köln 2010, S. 390 ff. mit einer ebenfalls sehr ausführlichen Darstellung möglicher Garantieregelungen.
15.
Zurück zum Zitat Vgl. zu den Gewährleistungsversicherungen weiterführend Metz, F., Grundzüge der W & I-Insurance beim Unternehmenskauf, in NJW 2010, S. 813–815. Vgl. zu den Gewährleistungsversicherungen weiterführend Metz, F., Grundzüge der W & I-Insurance beim Unternehmenskauf, in NJW 2010, S. 813–815.
16.
Zurück zum Zitat Das vertragliche Haftungssystem ersetzt häufig das gesetzliche in dem zulässigen Rahmen. Das vertragliche Haftungssystem ersetzt häufig das gesetzliche in dem zulässigen Rahmen.
17.
Zurück zum Zitat Vgl. hierzu Hülsmann, M., Die Steuerklausel im Unternehmenskaufvertrag, DStR 2008, S. 2402–2407. Vgl. hierzu Hülsmann, M., Die Steuerklausel im Unternehmenskaufvertrag, DStR 2008, S. 2402–2407.
18.
Zurück zum Zitat Vgl. zur Frage der Auslegung von MAC-Klauseln Kuntz, T., Die Auslegung von Material Adverse Change (MAC)-Klauseln in Unternehmenskaufverträgen, in DStR 2009, S. 377–383; s. a. Nawroth, C., in: Rottke, N./Rebitzer, D. W., Handbuch Real Estate Private Equity, Köln 2006, S. 404. Vgl. zur Frage der Auslegung von MAC-Klauseln Kuntz, T., Die Auslegung von Material Adverse Change (MAC)-Klauseln in Unternehmenskaufverträgen, in DStR 2009, S. 377–383; s. a. Nawroth, C., in: Rottke, N./Rebitzer, D. W., Handbuch Real Estate Private Equity, Köln 2006, S. 404.
19.
Zurück zum Zitat Picot, G., Handbuch Mergers & Acquisitions, Stuttgart 2012, S. 351. Picot, G., Handbuch Mergers & Acquisitions, Stuttgart 2012, S. 351.
20.
Zurück zum Zitat Vgl. auch Zimmer, D., in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, München 2014, § 1 GWB Rn. 150. Vgl. auch Zimmer, D., in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, München 2014, § 1 GWB Rn. 150.
21.
Zurück zum Zitat Vgl. vertiefend zu der Problematik der Vertraulichkeitsvereinbarungen von Werder, A./Kost, T., Vertraulichkeitsvereinbarungen in der M & A-Praxis, BB 2010, S. 2903–2911. Vgl. vertiefend zu der Problematik der Vertraulichkeitsvereinbarungen von Werder, A./Kost, T., Vertraulichkeitsvereinbarungen in der M & A-Praxis, BB 2010, S. 2903–2911.
22.
Zurück zum Zitat Vgl. zu den Formerfordernissen bei Verkauf und Abtretung ausländischer Gesellschaften Olk, S., Beurkundungserfordernisse nach deutschem GmbH-Recht bei Verkauf und Abtretung von Anteilen an ausländischen Gesellschaften, NJW 2010, S. 1639–1644. Vgl. zu den Formerfordernissen bei Verkauf und Abtretung ausländischer Gesellschaften Olk, S., Beurkundungserfordernisse nach deutschem GmbH-Recht bei Verkauf und Abtretung von Anteilen an ausländischen Gesellschaften, NJW 2010, S. 1639–1644.
23.
Zurück zum Zitat Gummert, H., in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrecht, Bd. 2, München 2014, § 50 Rn. 56. Gummert, H., in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrecht, Bd. 2, München 2014, § 50 Rn. 56.
24.
Zurück zum Zitat Vgl. Mitteilung der 1. Beschlussabteilung vom 7. April 2006 zur Anmeldepflicht des Vermögenserwerbs bei Immobilientransaktionen (Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2005/2006, S. 162 f.) sowie Möglichkeit zur Sammelanmeldung von sale & lease-back Transaktionen im Immobilienbereich (siehe Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 1999/2000, S. 162 f.). Vgl. Mitteilung der 1. Beschlussabteilung vom 7. April 2006 zur Anmeldepflicht des Vermögenserwerbs bei Immobilientransaktionen (Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2005/2006, S. 162 f.) sowie Möglichkeit zur Sammelanmeldung von sale & lease-back Transaktionen im Immobilienbereich (siehe Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 1999/2000, S. 162 f.).
Metadaten
Titel
Besonderheiten des Share Deals
verfasst von
C. Nawroth
Copyright-Jahr
2016
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-06987-2_7