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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

§ 81 Bankenaufsicht

verfasst von : Lars Brocker

Erschienen in: Deutsches und europäisches Bank- und Kapitalmarktrecht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Das System der Bankenaufsicht zielt darauf, die Stabilität des Finanzsystems sicherzustellen (Reiter/Gerlings, DÖV 2002, 566). Die Bankenaufsicht selbst ist ein bereichsspezifischer Teil der allgemeinen Wirtschaftsaufsicht (Heun, JZ 2012, 235, 236) – genauer: eine besondere Form der Gewerbeaufsicht – und damit ordnungspolitischer Natur (Stober, S. 29; Reiter/Gerlings, DÖV 2002, 563 f.; Boos/Fischer/Schulte-Mattler-Fischer, § 6 Rn. 2; Faber, S. 184). Sie ist damit im Kern Wirtschaftsverwaltungs- und damit Sonderordnungsrecht (Becker, DÖV 2010, 909, 910) und wird definiert als die durch staatliche Stellen ausgeübte spezielle Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten (Schimansky/Bunte/Lwowski-Fischer, § 125 Rn. 1 f.; vgl. zur historischen Entwicklung Boos/Fischer/Schulte-Mattler-Fischer, Einf. Rn. 1 ff.). Sie ist geprägt von der Möglichkeit zu staatlichem Eingriff und Zwang (BGHZ 74, 144, 152 f.) und gehört damit zur klassischen Eingriffsverwaltung (BAG, NVwZ 1999, 917, 918). Umfasst sind dabei alle Arten von Kreditinstituten. Die spezielle Beaufsichtigung erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (s.u. Rn. 5 f.), die sie gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank (s.u. Rn. 7) ausübt. Daneben gibt es weitere, i. d. R. bereichsspezifische Zuständigkeiten etwa für das Börsen- und das Versicherungswesen, die neben der allgemeinen Bankenaufsicht bestehen (vgl. dazu im Überblick Boos/Fischer/Schulte-Mattler-Fischer, Einf. Rn. 168 ff.). Auch andere staatliche Sonderaufsichten wie etwa die Anstaltsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Sparkassen und die Landesbanken (Boos/Fischer/Schulte-Mattler-Lindemann, § 52 Rn. 3 ff.) treten neben die allgemeine Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (§ 52 KWG).

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Metadaten
Titel
§ 81 Bankenaufsicht
verfasst von
Lars Brocker
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-52805-1_30

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