2003 | OriginalPaper | Buchkapitel
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
verfasst von : Andreas Huther
Erschienen in: Integriertes Chancen- und Risikomanagement
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Mit der Einführung des KonTraG zum 1. Mai 1998 hat der Gesetzgeber auf die eingangs skizzierten Unternehmenskrisen und den damit einhergehenden Druck einer breiten Öffentlichkeit nach einer effektiveren Leitungs- und Überwachungsstruktur (Corporate Governance) in den Unternehmungen reagiert. Das in Form eines Artikelgesetzes verfasste und sich hauptsächlich in Änderungen des AktG und HGB niederschlagende KonTraG zielt deshalb in erster Linie auf eine Korrektur der Schwächen und Verhaltensfehlsteuerungen im deutschen System der Unternehmenskontrolle ab.27 Dieses Ziel soll insbesondere durch die Verpflichtung des Vorstands einer Aktiengesellschaft zur Einrichtung eines angemessenen Risikomanagementsystems erreicht werden.28 Konkret hat der Vorstand nach § 91 Abs. 2 AktG neuer Fassung geeignete Maßnahmen zu treffen, „insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“ Damit konkretisiert der Gesetzgeber letztlich die allgemeine Leitungsaufgabe des Vorstands gemäß § 76 AktG sowie die in § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG formulierten allgemeinen Sorgfaltspflichten der Vorstandsmitglieder und präzisiert die gesetzliche Verpflichtung zu Risikomanagement und Überwachung über die allgemeine Leitungsaufgabe und die Sorgfaltspflicht des Vorstands.29