2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Termingeschäftsfähigkeit
verfasst von : Professor Dr. Klaus F. Bröker
Erschienen in: Compliance für Finanzdienstleister
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Auf Grund der Besonderheiten des deutschen Rechts in den (historisch wie rechtlich und tatsächlich überkommenen) §§ 762, 764 BGB (Einwand aus Spiel und Wette sowie Differenzeinwand) war schon immer die Rechtsverbindlichkeit von Termingeschäften zwischen Instituten einerseits und ihren Kunden andererseits äußerst problematisch. Grundsätzlich regelte nämlich das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch, in Kraft getreten am 1.1.1900) immer noch, dass Verbindlichkeiten aus Spiel und Wette nicht einklagbar sind und dass so genannte Differenzgeschäfte, also alle Börsentermingeschäfte, ebenfalls unverbindlich sind.