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2000 | OriginalPaper | Buchkapitel

Bankenaufsichtsrechtliche Regelungen für Pensionsgeschäfte und repurchase agreements

verfasst von : Iris Oldenburger

Erschienen in: Die Bilanzierung von Pensionsgeschäften nach HGB, US-GAAP und IAS

Verlag: Deutscher Universitätsverlag

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In Deutschland wird die Bankenaufsicht über die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (Institute) nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 KWG durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen als selbständige Behörde — in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank (§ 7 KWG) und anderen Personen und Einrichtungen (§ 8 KWG) —1 ausgeübt, das verwaltungstechnisch dem Bundesfinanzministerium untersteht und von diesem weisungsabhängig ist.2 Zur Erfüllung seiner Aufgaben — insbesondere der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Bankensystems —3 ist das Bundesaufsichtsamt durch das KWG mit einer Reihe von Kompetenzen ausgestattet, wie z.B. der Erteilung oder Versagung einer Bankerlaubnis, der regelmäßigen Überwachung der laufenden Geschäftstätigkeit der Institute oder weitreichenden Eingriffsbefugnissen (Verbot von Kreditgewährungen, Abberufung von Geschäftsleitern, Anordnung von Institutsschließungen etc.). Von besonderer Bedeutung ist dabei die im Rahmen der Überwachung der laufenden Geschäftstätigkeit gemäß §§10 und 11 KWG zu erfolgende Kontrolle des Eigenkapitals und der Liquidität, da ein angemessenes haftendes Eigenkapital und eine ausreichende Liquidität nach Auffassung der Bankenaufsicht Grundvoraussetzungen für die Sicherung des Finanzsystems sind.4 Konkretisiert werden die §§ 10 und 11 KWG durch die vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen erlassenen Grundsätze I (Eigenkapitalgrundsatz) und II (Liquiditätsgrundsatz), die im folgenden näher betrachtet werden. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß die bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Pensionsgeschäften nur Gültigkeit besitzen, wenn mindestens ein Vertragspartner ein Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. la KWG ist.5

Metadaten
Titel
Bankenaufsichtsrechtliche Regelungen für Pensionsgeschäfte und repurchase agreements
verfasst von
Iris Oldenburger
Copyright-Jahr
2000
Verlag
Deutscher Universitätsverlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89646-9_10

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