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1980 | OriginalPaper | Buchkapitel

Die Anzeigepflicht bei Ablehnung eines Gutachtens

verfasst von : Thomas Bohl, Walter Döbereiner, Archibald Graf Keyserlingk

Erschienen in: Die Haftung des Ingenieurs im Bauwesen

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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§ 663 S. 1 BGB lautet: „Wer zur Besorgung gewisser Geschäfte öffentlich bestellt ist oder sich öffentlich erboten hat, ist, wenn er einen auf solche Geschäfte gerichteten Auftrag nicht annimmt, verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.“

Metadaten
Titel
Die Anzeigepflicht bei Ablehnung eines Gutachtens
verfasst von
Thomas Bohl
Walter Döbereiner
Archibald Graf Keyserlingk
Copyright-Jahr
1980
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89737-4_22