1995 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtsnachfolge und Rangstellung gegenüber Drittgläubigern
verfasst von : Wolfgang Müller
Erschienen in: Das U.S.-amerikanische Leasingrecht nach Art. 2A Uniform Commercial Code
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Art. 2A regelt in Teil 3 die Wirkung des Leasingvertrages; die praktische Bedeutung liegt dabei in einer Wirkung gegenüber Dritten. Insbesondere geht es um die Rangverhältnisse der Beteiligten. Als Ausgangsvorschrift bestimmt § 2A-301 UCC, daß der Leasingvertrag grundsätzlich auch gegenäber Käufern des Leasinggegenstandes und gegen Gläubiger der Parteien durchsetzbar ist. Durchsetzbarkeit erlangt der Vertrag mangels abweichender Abreden regelmäßig mit Abschluß, sofern das Statute of Frauds (§ 2A-201 UCC)1082 gewahrt ist.