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1995 | OriginalPaper | Buchkapitel

Rechtsnachfolge und Rangstellung gegenüber Drittgläubigern

verfasst von : Wolfgang Müller

Erschienen in: Das U.S.-amerikanische Leasingrecht nach Art. 2A Uniform Commercial Code

Verlag: Deutscher Universitätsverlag

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Art. 2A regelt in Teil 3 die Wirkung des Leasingvertrages; die praktische Bedeutung liegt dabei in einer Wirkung gegenüber Dritten. Insbesondere geht es um die Rangverhältnisse der Beteiligten. Als Ausgangsvorschrift bestimmt § 2A-301 UCC, daß der Leasingvertrag grundsätzlich auch gegenäber Käufern des Leasinggegenstandes und gegen Gläubiger der Parteien durchsetzbar ist. Durchsetzbarkeit erlangt der Vertrag mangels abweichender Abreden regelmäßig mit Abschluß, sofern das Statute of Frauds (§ 2A-201 UCC)1082 gewahrt ist.

Metadaten
Titel
Rechtsnachfolge und Rangstellung gegenüber Drittgläubigern
verfasst von
Wolfgang Müller
Copyright-Jahr
1995
Verlag
Deutscher Universitätsverlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-92406-3_14