1995 | OriginalPaper | Buchkapitel
Verwaltungshilfe des Westens: Unterstützung oder Flop?
verfasst von : Dieter Grunow
Erschienen in: Deutschland-Ost vor Ort
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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In Artikel 8 des Einigungsvertrages wird die Überleitung von Bundesrecht auf das in Artikel 3 beschriebene „Beitrittsgebiet“, die fünf neuen Bundesländer, festgelegt. In dem durch Artikel 4 des Einigungsvertrages eingeführten Artikel 143 des Grundgesetzes wird zugleich ein enger zeitlicher Rahmen für diesen grundsätzlichen Umbau des DDR-Staates zum Rechtsstaat westdeutscher Prägung gesetzt: 1)„Recht in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet kann längstens bis zum 31. Dezember 1992 von Bestimmungen dieses Grundgesetzes abweichen, solange infolge der unterschiedlichen Verhältnisse die völlige Anpassung an die grundgesetzliche Ordnung noch nicht erreicht werden kann. Abweichungen dürfen nicht gegen Art. 19, Abs. 2 verstoßen und müssen mit den in Art. 79, Abs. 3 genannten Grundsätzen vereinbar sein.2)Abweichungen von den Abschnitten II, VII, VIIa, IX, X und XI sind längstens bis zum 31. Dezember 1995 zulässig.“