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1980 | Buch

Urheber- und Verlagsrecht

verfasst von: Professor Dr. Dr. h.c. Eugen Ulmer

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft

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Über dieses Buch

Die erste Auflage dieses Buches war 1951, die zweite Auflage 1960 er­ schienen. Angesichts der Rechtsentwicklung in den beiden Jahrzehnten, die seitdem verstrichen sind, war eine Fülle von Änderungen und Neue­ rungen zu beachten. Voran steht dabei das Urheberrechtsgesetz von 1965, mit dem die jahrzehntelangen deutschen Reformarbeiten ihren Abschluß gefunden haben, sowie das ergänzende Gesetz über die Wahr­ nehml;lng von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. Aus dem Konventionsrecht waren insbesondere das Rom-Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen, die Stockholmer und Pariser Revisionen der Berner Übereinkunft und die Pariser Revision des Welturheberrechtsabkom­ mens zu berücksichtigen. Im Gemeinsamen Markt sind es die Wettbe­ werbsregeln und der Grundsatz des freien Warenverkehrs, die für die Beurteilung urheberrechtlicher Sachverhalte von Bedeutung geworden sind. Und nicht zuletzt sind es wiederum neuartige, durch die technische Entwicklung bedingte Sachverhalte, wie die neuen audiovisuellen Me­ dien, die Sendungen über Satelliten und der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, die besondere urheberrechtliche Fragen auf den Plan gerufen haben. Die Berücksichtigung der Neuerungen sowie der reichen Rechtspre­ chung und Literatur haben eine umfassende Neubearbeitung erforder­ lich gemacht. Sie war schon bald nach Erlaß des Urheberrechtsgesetzes geplant, hat aber durch vordringliche Arbeiten auf nationaler und inter­ nationaler Ebene einen Aufschub erfahren. Bei der Ausarbeitung hat sich eine Erweiterung des Umfangs des Buchs als unvermeidlich erwie­ sen. Unter anderem wurde auch dem Urhebervertragsrecht angesichts der Bedeutung, die ihm für die Ausübung des Urheberrechts zukommt, ein breiterer Raum als früher gewidmet.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Einleitung
Zusammenfassung
Die Urheberrechtsordnung regelt die Rechtsverhältnisse an Werken der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst. Sie schützt das Schaffen der Urheber, indem sie an die Ergebnisse des Schaffens anknüpft: Gegenstand des Urheberrechts sind die Werke, die, wie Sprachwerke und pantomimische Werke, wie Musikwerke und Werke der bildenden Künste, Lichtbildwerke und Filmwerke sowie Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, aus persönlichem geistigem Schaffen erwachsen.
Eugen Ulmer
1. Kapitel. Die Grundlagen
Zusammenfassung
Altertum und Mittelalter haben kein Urheberrecht gekannt. Wir finden in der Antike, insbesondere im Römischen Reich, zwar vielfach Verträge zwischen Schriftstellern und Verlegern. Die Vervielfältigung der Werke erfolgt durch Abschriften, für die infolge des Sklavenwesens billige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Der Handel mit Abschriften ist verbreitet. Auch fehlt nicht die moralische Mißbilligung des geistigen Diebstahls. Der Ausdruck Plagiat geht auf den Dichter Martial zurück, der in einem Epigramm seine veröffentlichten Gedichte mit freigelassenen Sklaven verglich und den Poeten, der sie als eigene vortrug, als Menschenräuber (plagiarius) bezeichnete. Zur Ausbildung des Rechtsgedankens, daß der Urheber nicht nur die Sachherrschaft über das Manuskript, sondern auch die Herrschaft über das Werk habe, ist es aber nicht gekommen.
Eugen Ulmer
2. Kapitel. Die Werke und ihr Urheber
Zusammenfassung
Bei der Bestimmung der Werke, die unter Urheberrechtsschutz stehen, gingen die früheren deutschen Gesetze von den einzelnen Werkgattungen, wie den Schriftwerken, den Werken der Tonkunst, den Werken der bildenden Künste u. a., aus. Solche „Kategorienmethodik“ bedingt aber die Gefahrt, daß sich Lücken zeigen, wenn neue Werkgattungen entstehen, die der Gesetzgeber noch nicht berücksichtigt hat. So sind insbesondere in den letzten Jahrzehnten die Filmwerke als neue Werkgattung neben die bereits bestehenden getreten.
Eugen Ulmer
3. Kapitel. Die Rechte der Urheber
Zusammenfassung
Der Inhalt des Urheberrechts wird in § 11 UrhG durch den Grundsatz bestimmt, daß das Urheberrecht den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes schützt. Im einzelnen gliedert dabei das Gesetz die Rechte der Urheber in das Urheberpersönlichkeitsrecht, die Verwertungsrechte und die sonstigen Rechte.
Eugen Ulmer
4. Kapitel. Die Schranken des Urheberrechts
Zusammenfassung
Die Schranken des Urheberrechts sind im Interesse eines wirksamen Urheberrechtsschutzes im UrhG enger als in den früheren Gesetzen gezogen worden. Gleichwohl ist es noch eine Reihe von Beschränkungen, die in den §§ 45 ff. UrhG vorgesehen sind. Neben den Fällen der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch geht es insbesondere um die Zitier- und Entlehnungsfreiheit, durch die den Anforderungen des geistigen und kulturellen Lebens Rechnung getragen wird, um die Schranken, die dem Urheberrechtsschutz im Interesse der Information, insbesondere der Berichterstattung durch Presse und Runkfunk, gezogen werden, um Nutzungen für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit sowie um die Zwangslizenz für die Herstellung von Tonträgern, durch die der Entstehung von Monopolstellungen begegnet werden soll.
Eugen Ulmer
5. Kapitel. Die Schutzdauer
Zusammenfassung
Die zeitliche Begrenzung des Urheberrechts ist nicht Willkür. Die Forderung nach einem ewigen Urheberrecht, die aus der Idee vom geistigen Eigentum erwachsen ist, verkennt, daß dem Sinn unserer Sozialordnung entsprechend die Werke der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst die Bestimmung in sich tragen, auf die Dauer gemeinfrei zu werden (oben § 1 III). Nur die Werkstücke bleiben wie sonstige Sachgüter in privater Hand und können sich von Generation zu Generation vererben. Das Urheberrecht steht dagegen den Erben des Urhebers nur so lange zu, als die Nähe der Beziehungen, in denen sie zum Urheber stehen, es rechtfertigt, ihnen die Obhut über das Werk und den Nutzen aus seiner Verwertung zuzuweisen, wobei die Frist nach einem allgemeinen Maßstab bestimmt wird.
Eugen Ulmer
6. Kapitel. Rechtsnachfolge. Rechtsverkehr im Urheberrecht
Zusammenfassung
Für die Rechtsnachfolge in das Urheberrecht gelten die Regeln der §§ 28–30 UrhG: Das Urheberrecht ist vererblich. Auch ist im Zug des Erbgangs eine Übertragung möglich: Das Urheberrecht kann in Erfüllung einer Verfügung von Todes wegen oder an Miterben im Weg der Erbauseinandersetzung übertragen werden.
Eugen Ulmer
7. Kapitel. Urhebervertragsrecht
Zusammenfassung
Unter Urheberrechtsverträgen verstehen wir die Verträge, die über die Einräumung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken geschlossen werden. Dem Zweck der Einräumung entsprechend, gliedern sie sich in die beiden Gruppen der Wahrnehmungsverträge und der Nutzungsverträge.
Eugen Ulmer
8. Kapitel. Verwandte Schutzrechte
Zusammenfassung
Mit der Anerkennung verwandter Rechte zum Schutz bestimmter Ausgaben schließt das UrhG eine Lücke des früheren Rechts, auf die mehrfach hingewiesen worden war. Insbesondere wurde der im Schrifttum wiederholt gestellten Forderung nach einem Schutz der editio princeps, der Erstausgabe urheberrechtlich nicht geschützter Werke, Rechnung getragen.
Eugen Ulmer
9. Kapitel. Die Rechtsverletzungen und ihre Folgen
Zusammenfassung
Der zivilrechtliche Schutz, den das UrhG in §§ 97 ff. regelt, ist ein umfassender Schutz gegen rechtswidrige Eingriffe in die ausschließlichen Rechte, die das UrhG vorsieht.
Eugen Ulmer
10. Kapitel. Die Zwangsvollstreckung
Zusammenfassung
Die allgemeinen, für die Zwangsvollstreckung vorgesehenen Regeln gelten gemäß § 112 UrhG auch für die Vollstreckung in ein durch das UrhG geschütztes Recht, werden aber in § 113–119 UrhG durch Sonderregeln ergänzt, die die Möglichkeit der Vollstreckung beschränken. Die Grenzen, die der Zwangsvollstreckung in den allgemeinen Regeln und in den Sonderregeln des UrhG gezogen sind, sind dabei zugleich Grenzen der Beschlagsfähigkeit im Konkurs: Sie gelten für den Gläubigerzugriff im allgemeinen.
Eugen Ulmer
Backmatter
Metadaten
Titel
Urheber- und Verlagsrecht
verfasst von
Professor Dr. Dr. h.c. Eugen Ulmer
Copyright-Jahr
1980
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-67819-6
Print ISBN
978-3-642-67820-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-67819-6