1981 | OriginalPaper | Buchkapitel
Geschmacksmuster
verfasst von : Dipl.-Ing. Hartmut Hering
Erschienen in: Gewerblicher Rechtsschutz
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Als weiteres nichttechnisches Schutzrecht ist das Geschmacksmuster anzusehen. Nach dem Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) werden im Gegensatz zum Patent- und Gebrauchsmusterrecht nicht auf dem Gebiet der Technik liegende, sondern auf dem Gebiet der Ästhetik hegende Leistungen geschützt. Diese Zielsetzung ist in gewisser Weise dem Urheberrecht ähnüch. Das Geschmacksmusterrecht will jedoch nicht das künstlerische, sondern das gewerbüche Schaffen fördern, so daß das Geschmacksmuster die gewerbüche Verwertbarkeit als Schutzvoraussetzung hat. Das Geschmacksmustergesetz schützt Leistungsergebnisse ästhetischer Schöpfungen, die gewerblich verwertbar sind und den Farben- oder Formensinn des Menschen durch eine Flächen- oder Raumform ansprechen.