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1981 | OriginalPaper | Buchkapitel

Geschmacksmuster

verfasst von : Dipl.-Ing. Hartmut Hering

Erschienen in: Gewerblicher Rechtsschutz

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Als weiteres nichttechnisches Schutzrecht ist das Geschmacksmuster anzusehen. Nach dem Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) werden im Gegensatz zum Patent- und Gebrauchsmusterrecht nicht auf dem Gebiet der Technik liegende, sondern auf dem Gebiet der Ästhetik hegende Leistungen geschützt. Diese Zielsetzung ist in gewisser Weise dem Urheberrecht ähnüch. Das Geschmacksmusterrecht will jedoch nicht das künstlerische, sondern das gewerbüche Schaffen fördern, so daß das Geschmacksmuster die gewerbüche Verwertbarkeit als Schutzvoraussetzung hat. Das Geschmacksmustergesetz schützt Leistungsergebnisse ästhetischer Schöpfungen, die gewerblich verwertbar sind und den Farben- oder Formensinn des Menschen durch eine Flächen- oder Raumform ansprechen.

Metadaten
Titel
Geschmacksmuster
verfasst von
Dipl.-Ing. Hartmut Hering
Copyright-Jahr
1981
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-81702-1_5

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