1991 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vermögen-, Vermögenszuwachs- und Vermögensverkehrsteuern
verfasst von : Professor Dr. Ewald Nowotny
Erschienen in: Der öffentliche Sektor
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Vermögensteuern sind Steuern, deren Bemessungsgrundlage die Bestandsgröße „Vermögen“ ist. Vermögensteuern sind damit „ertragsunabhängige Steuern““, d. h. auch bei einem Gewinn von Null oder gar in Verlustperioden kann eine Steuerschuld entstehen. Je nachdem, ob dabei das gesamte Vermögen oder nur ein Teil bzw. eine bestimmte Art von Vermögen (Grundvermögen, Kapitalvermögen) der Besteuerung zugrundegelegt wird, ist zu unterscheiden zwischen allgemeinen Vermögensteuern und partiellen (Teil-) Vermögensteilen!. Bei allgemeinen Vermögensteuern wird bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens meist der Abzug der Schulden zugelassen, d. h.. es handelt sich um Reinvermögensteuern (net wealth taxes). Werden darüber hinaus ähnlich wie bei der Einkommensteuer bei der Bemessung der Steuerhöhe persönliche Umstände (Familienstand, Alter u.a.) des Vermögensbesitzers berücksichtigt, so spricht man von einer persönlichen Vermögensteuer oder von einer Vermögensteuer als Subjektsteuer. Der Gegensatz zur persönlichen (subjektiven) Vermögensteuer wäre eine objektive Vermögensteuer, bei der persönliche Merkmale des Eigentümers (und Schulden) unberücksichtigt bleiben. Objektive Vermögensteuern kommen heute wohl in aller Regel nur in der Form partieller Vermögensteuern vor und werden dann meist nicht als „Vermögensteuern“ bezeichnet; Beispiele für eine derartige objektive partielle Vermögensbesteuerung sind die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer nach dem Gewerbekapital in Deutschland und die property taxes der Staaten und Kommunen in den USA.