1997 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bewertungsgesetzabhängige Steuerarten
verfasst von : Volker Kreft
Erschienen in: Steuerrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Bereits in der Vorauflage wurde darauf aufmerksam gemacht, daß hinsichtlich Bewertung von Grundstücken für steuerliche Zwekke (sogen. Einheitsbewertung) eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten ist. Ansatzpunkt für den Streit um diese Bewertung war der Umstand, daß im Laufe der Jahre die Einheitswerte, basierend auf den Wertverhältnissen des 1.1.1964, wertmäßig immer mehr hinter den realen Werten zurückblieben. Es kam insbesondere bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Vermögensteuer zu einer Diskriminierung der Sparvermögenerben bzw. -inhaber. In zwei Beschlüssen vom 22.6.1995 hat das Bundesverfassungsgericht die Erbschafts- und Vermögensbesteuerung auf der Basis der bisherigen Einheitswerte des Grundbesitzes für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, den verfassungswidrigen Zustand bis zum 31.12.1996 zu beheben. Sollte sich der Gesetzgeber hinsichtlich der Vermögensteuer für eine Neubewertung des Grundbesitzes entscheiden, so hat er dafür bis zum 31.12.2001 Zeit. Diese neue Rechtslage soll für die Erbschaft- und Schenkungsteuer jedoch bereits rückwirkend ab dem 1.1.1996 gelten. Dieser zeitlich engen Vorgabe hat der Gesetzgeber dadurch Rechnung getragen, daß alle betreffenden Veranlagungen für Erbfälle und Schenkungen ab 1.1.1996 auf Grundlage der alten Rechtslage nur vorläufig im Sinne von § 165 AO erfolgen.