1988 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Rückwärtsversicherung Die Arten des Versicherungsbeginnes Die Annahme des Versicherungsantrages
verfasst von : Diplom-Betriebswirt Dr.jur. Wolfram Wrabetz
Erschienen in: Fälle und Entscheidungen zum Versicherungsrecht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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S hatte am 25. 10. im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes bei der Versicherungsunternehmung L einen Antrag auf Abschluß einer Lebensversicherung gestellt. Diese Versicherung sollte am 1. 11. beginnen. Am 10. 11. verunglückte S tödlich. Am gleichen Tag wurde der Antrag auf Abschluß der Lebensversicherung von L angenommen. Alleinerbin von S war dessen Mutter M. Ihr ging nach dem Tod des Sohnes der Versicherungsschein zu. M verlangt von L die Auszahlung der Versicherungssumme mit der Begründung, im Versicherungsschein sei der 1. 11. als Beginn angegeben. Die Versicherung habe daher rückwirkend seit diesem Zeitpunkt bestanden.