1986 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die gutgläubig erworbene Vormerkung
verfasst von : Dr. Wilhelm Weimar
Erschienen in: 25 Fälle zur Kreditbesicherung
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Der Fabrikant Hansjacob hatte an den Architekten Wilhelm Müller ein unbebautes Grundstück verkauft. Der Kaufpreis war relativ gering. Dies war darauf zurückzuführen, daß Müller dem schon betagten Hansjacob wider besseres Wissen vorgetäuscht hatte, das Grundstück könne nur mit drei Stockwerken bebaut werden. In Wahrheit sah aber die Bauordnung für dieses Grundstück eine Bebauung mit einem Haus vor, das fünf Stockwerke umfaßte. Müller war nach erfolgter Auflassung als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen worden. Da er selbst das Grundstück zu bebauen beabsichtigte, hatte er sich wegen eines Kredites mit einer Kreissparkasse in Verbindung gesetzt. Zur Absicherung des zugesagten Kredites hatte sich Müller verpflichtet, der Kreissparkasse an dem genannten Grundstück eine Grundschuld zu bestellen. Der Anspruch auf Einräumung einer Grundschuld war inzwischen durch eine Vormerkung abgesichert worden. Die Eintragung im Grundbuch war bereits erfolgt.Nachdem Hansjacob erfahren hatte, daß er durch den Architekten Müller hintergangen worden war, focht er die Übereignung des Grundstücks an Müller fristge-recht an. Zur Absicherung seiner Rechte ließ er einen Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eintragen.Frage:Die Kreissparkasse erbittet ein Rechtsgutachten, ob sie die Vormerkung rechtswirksam erworben hat. Unklar ist ihr vor allem, ob der später eingetragene Widerspruch noch Rechtswirkungen gegenüber der Kreissparkasse hat.