1986 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Kredit für die OHG
verfasst von : Dr. Wilhelm Weimar
Erschienen in: 25 Fälle zur Kreditbesicherung
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Möbelfabrik Gebr. Schmitz OHG hatte durch ihren Gesellschafter A zur Erwei- I terung der Fabrikation bei der Commerzbank in X einen Kredit von 250 000 DM aufgenommen und das Darlehn durch Bestellung einer Grundschuld an einem Fabrikgrundstück der OHG abgesichert. Als der Kredit durch die Commerzbank am 15. Februar 1971 gekündigt worden war, war die OHG nicht in der Lage, den Kredit zurückzuzahlen. Die Commerzbank beabsichtigt daher, den kapitalkräftigen Gesellschafter D in Anspruch zu nehmen. Dieser beruft sich darauf, er sei bereits im November 1969 aus der OHG ausgeschieden. Die Darlehnsschuld sei daher nach seinem Austritt aus der OHG erst begründet worden. Demgegenüber beruft sich die Commerzbank darauf, daß am 10. Januar 1970, dem Tage der Darlehnsgewährung, D noch im Handelsregister als Gesellschafter der OHG eingetragen gewesen sei.Fragen: 1.Wer haftet für die Rückzahlung des Kredites ?2.Ist die Bestellung der Grundschuld rechtswirksam erfolgt?3.Hätte auch ein Prokurist der OHG die Geschäfte mit der Commerzbank abschließen können?4.Würde der Ende November ausgeschiedene Gesellschafter D haftbar sein, wenn im Dezember 1969 ein der OHG gehöriger Lieferwagen das Kind K überfahren und verletzt hätte? Könnte das Kind ebenfalls geltend machen, der Gesellschafter D sei am Tage des Verkehrsunfalles noch im Handelsregister eingetragen gewesen?