2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Analyse allgemein zugänglicher Datenquellen zu Zwecken der Technikforschung
verfasst von : Bernd Uwe Desoi
Erschienen in: Big Data und allgemein zugängliche Daten im Krisenmanagement
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Neben der Gestaltung der Systeme zur Sicherstellung der rechtlichen Zulässigkeit und Rechtsgemäßheit eines IT-Systems ist im Rahmen der Technikentwicklung zusätzlich die Zulässigkeit der Entwicklung selbst zu beachten. Diese unterscheidet sich wegen der Zwecksetzung erheblich von der späteren Verwendung. Der Zweck der Technikentwicklung ist eigenständig. Eine Ermächtigungsgrundlage, die etwa eine Datenverarbeitung zu Zwecken der Gefahrenabwehr zulässt, gewährt nicht die Möglichkeit, gleiche Daten zur Entwicklung von Gefahrenabwehrtechnik zu verwenden.