2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
verfasst von : Wolfgang Hromadka, Frank Maschmann
Erschienen in: Arbeitsrecht Band 1
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Arbeitnehmer ist, wer im Dienste eines anderen – des Arbeitgebers – zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit (§ 611a Abs. 1 S. 1 BGB) verpflichtet ist1. Der EuGH umschreibt den Arbeitnehmer – inhaltlich übereinstimmend – als eine Person, die „während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält.“ Wer diese Voraussetzungen erfüllt, soll Arbeitnehmer sein, auch wenn sein Vertrag nach nationalem Recht kein Arbeitsvertrag ist, wie im allgemeinen bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH. Das gilt allerdings nur, wenn europäisches Recht nicht auf den Arbeitnehmerbegriff des nationalen Rechts verweist.