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2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

5. Asylverfahren

verfasst von : Paul Tiedemann

Erschienen in: Flüchtlingsrecht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Weder Art. 16a GG noch GFK enthalten einen Anerkennungsvorbehalt oder einen Verfahrensvorbehalt. Denkbar wäre, dass die Asylberechtigung oder die internationale Schutzberechtigung der Inzidentprüfung im Zusammenhang mit allen Verwaltungsverfahren unterliegt, in denen es um Ansprüche geht, die von diesen Berechtigungen abhängen. Dann müssten nicht nur die Ausländerbehörde bei der Frage der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltsbeendigung, sondern z. B. auch die BAFöG-Ämter jeweils als Vorfrage klären, ob Asylberechtigung, bzw. Flüchtlingseigenschaft oder subsidiäre Schutzberechtigung vorliegen. Die einzelnen Behörden könnten dabei auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ein solches Vorgehen wäre für den Schutzberechtigten also kein Vorteil, sondern es wäre für ihn vielmehr mit zahlreichen Risiken und Nachteilen verbunden.

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Fußnoten
1
Diese Regelung betrifft nun tatsächlich den Asylantrag und nicht das Asylgesuch. Der Begriff Asylantrag ist in § 13 AsylG also mehrdeutig gebraucht. In Absatz 1 meint er das Asylgesuch, in Absatz 2 meint er den Asylantrag.
 
2
Auf der EG-Ratstagung im Dezember 1989 wurde die Harmonisierung der Asylpolitiken beschlossen. Dafür gab es damals aber keine EG-Zuständigkeit. [In der EU (damals EG) gilt das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, nicht das der Kompetenz-Kompetenz.] Deshalb schlossen 12 EG-Staaten am 15.06.1990 (in Kraft seit 1.9.1997) zusammen mit Island und Norwegen einen völkerrechtlichen Vertrag, mit dem erreicht werden sollte, dass stets nur ein einziger Vertragsstaat für ein Asylbegehren zuständig ist und es daher ausgeschlossen ist, dass Asylsuchende so lange durch Europa reisen und Asylanträge stellen, bis sie irgendwo erfolgreich sind. Dieser Vertrag wurde in Dublin vereinbart („Dublin I“). Im Vertrag von Amsterdam v. 02.10.1997 (in Kraft seit 01.05.1999) wurde die Asylpolitik vergemeinschaftet, also in die Zuständigkeit der EU überführt. Deshalb konnte jetzt die EU supranationale Regelungen zum Asylrecht erlassen. Der Vertrag von Dublin wurde darauf durch die VO (EG) Nr. 343/2003 v. 18.02.2003 ersetzt. Da Dänemark sich dem EU-Regime zum Asylrecht nicht unterworfen hatte, wurde mit diesem Staat in einem Vertrag die Geltung der VO vereinbart. In diesem Vertrag wird die VO „Dublin II“ genannt. Die VO (EG) Nr. 343/2003 wurde im Jahre 2013 durch die VO (EU) Nr. 604/2013 ersetzt, die deshalb „Dublin III“ genannt wird.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Abel, Joachim (2016): Kommentierung zu § 49 VwVfG, in: Bader/Ronellenfitch,Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar, 2. Aufl. München: C.H.Beck 2016 Abel, Joachim (2016): Kommentierung zu § 49 VwVfG, in: Bader/Ronellenfitch,Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar, 2. Aufl. München: C.H.Beck 2016
Zurück zum Zitat Bethke, Maria/Hocks, Stephan (2017): Neues zum Zweitantrag (§§ 71a und 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG), Asylmagazin 2017, 94-104 Bethke, Maria/Hocks, Stephan (2017): Neues zum Zweitantrag (§§ 71a und 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG), Asylmagazin 2017, 94-104
Zurück zum Zitat Funke-Kaiser, Michael (2015): Personen mit Schutzstatus in einem anderen EU Land – Rechtliche Probleme, Asylmagazin 2015, 148-151 Funke-Kaiser, Michael (2015): Personen mit Schutzstatus in einem anderen EU Land – Rechtliche Probleme, Asylmagazin 2015, 148-151
Zurück zum Zitat Hocks, Stephan/Leuschner, Jonathan (2017): Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Vertretung, Asylverfahren, Aufenthalt. Ein Leitfaden für die Praxis. Regensburg: Walhalla 2017 Hocks, Stephan/Leuschner, Jonathan (2017): Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Vertretung, Asylverfahren, Aufenthalt. Ein Leitfaden für die Praxis. Regensburg: Walhalla 2017
Zurück zum Zitat Koehler, Ulrich (2017): Praxiskommentar zum Europäischen Asylzuständigkeitssystem, Berlin: BWV 2017 Koehler, Ulrich (2017): Praxiskommentar zum Europäischen Asylzuständigkeitssystem, Berlin: BWV 2017
Zurück zum Zitat Rosenstein, Jan (2017): Die Entwicklung und die praktische Bedeutung der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA und Ankunftsnachweis) im Verlauf der letzten Jahre und heute, ZAR 37 (2017), 73-77 Rosenstein, Jan (2017): Die Entwicklung und die praktische Bedeutung der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA und Ankunftsnachweis) im Verlauf der letzten Jahre und heute, ZAR 37 (2017), 73-77
Zurück zum Zitat Ruge, Ulrich (1995): Asylverfahrensgesetz 1993 – Bewährung in der verwaltungsgerichtlichen Praxis? NVwZ 1995, 733 Ruge, Ulrich (1995): Asylverfahrensgesetz 1993 – Bewährung in der verwaltungsgerichtlichen Praxis? NVwZ 1995, 733
Zurück zum Zitat Thym, Daniel (2018): Die Flüchtlingskrise vor Gericht – Zum Umgang des EuGH mit der Dublin III-Verordnung, DVBl 2018, 276 Thym, Daniel (2018): Die Flüchtlingskrise vor Gericht – Zum Umgang des EuGH mit der Dublin III-Verordnung, DVBl 2018, 276
Zurück zum Zitat Thym, Daniel (2018a): Rücküberstellung von anerkannten Schutzberechtigte innerhalb der EU, NVwZ 2018, 609 Thym, Daniel (2018a): Rücküberstellung von anerkannten Schutzberechtigte innerhalb der EU, NVwZ 2018, 609
Zurück zum Zitat Tiedemann, Paul (2015): Rückführung von Asylbewerbern nach Italien, NVwZ 2015, 121 Tiedemann, Paul (2015): Rückführung von Asylbewerbern nach Italien, NVwZ 2015, 121
Zurück zum Zitat Wendel, Mattias (2015): Menschenrechtliche Überstellungsverbote: Völkerrechtliche Grundlagen und verwaltungsrechtliche Konkretisierung, DVBl 2015, 731 Wendel, Mattias (2015): Menschenrechtliche Überstellungsverbote: Völkerrechtliche Grundlagen und verwaltungsrechtliche Konkretisierung, DVBl 2015, 731
Metadaten
Titel
Asylverfahren
verfasst von
Paul Tiedemann
Copyright-Jahr
2019
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-57527-7_5