2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ausländerzentralregister
verfasst von : Martin H. W. Möllers
Erschienen in: Wörterbuch zur Inneren Sicherheit
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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I. Das „Ausländerzentralregister“ (AZR) ist ein seit 1967 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln geführtes automatisiertes Verzeichnis, in dem personenbezogene Daten aller Ausländer erfasst werden, die sich in Deutschland aufhalten. Das AZR enthält somit nicht nur Daten über im Bundesgebiet wohnende Ausländer, sondern auch über solche, die sich nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten. Darüber hinaus werden Informationen gespeichert über ausländerrechtliche Maßnahmen wie Aufenthaltsablehnung, Ausweisung, Abschiebung oder Einreisebedenken.