2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Anwartschaft des Vorbehaltskäufers
Erschienen in: Sachenrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Anwartschaften sind Erwerbsaussichten, also die begründete Erwartung, ein Recht zu erwerben. „Anwartschaft“ ist keineswegs ein fester juristischer Begriff, es gibt Anwartschaften der verschiedensten Art, mit mehr oder weniger sicherer Erwerbsaussicht, und jede dieser „Anwartschaften“ folgt ihren eigenen Regeln
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. Die Anwartschaft des Vorbehaltskäufers ist ein dingliches Erwerbsrecht, welches das Eigentum belastet. Nur von dieser Anwartschaft ist im folgenden die Rede.