2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Geschäftsfähigkeit
verfasst von : Professor Dr. Burkhard Boemke, Bernhard Ulrici
Erschienen in: BGB Allgemeiner Teil
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Willenserklärungen
wirken, weil
ihr rechtlicher Erfolg
gewollt
ist. Der Handelnde kann seine Angelegenheiten im Rahmen der Privatautonomie entsprechend seinem Willen selbst gestalten. Umgekehrt muss er sich jedoch an den von ihm bewirkten Rechtsfolgen festhalten lassen (Selbstverantwortung).