2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Handelskauf
verfasst von : Professor Dr. Justus Meyer
Erschienen in: Handelsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Im vierten Buch des HGB folgen auf den ersten Abschnitt mit allgemeinen Vorschriften weitere Abschnitte zu besonderen Vertragstypen. Wie im BGB steht dabei das Kaufrecht an erster Stelle. Die Sondervorschriften zum Handelskauf (§§ 373-381 HGB) modifizieren die allgemeinen Vorschriften der §§ 433 ff. BGB, die um die Regeln des Allgemeinen Schuldrechts und die „AT-Regeln“ des BGB und HGB ergänzt werden.