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2014 | Buch

Verbriefungsplattformen nach IFRS

Konsolidierungsprüfung von Zweckgesellschaften

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Über dieses Buch

​Seit der Finanzmarktkrise sind Zweckgesellschaften von Verbriefungsplattformen in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Etliche Kreditinstitute gerieten in Schieflage, als außerbilanzielle Verbriefungszweckgesellschaften die involvierten Banken massiv belasteten. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) neue Konsolidierungsregeln. Andreas D. Christ untersucht die neuen IFRS-Vorschriften in Anwendung auf komplexe Verbriefungsstrukturen. Die Analyse basiert auf einer standardübergreifenden Betrachtung von „control“ als dem maßgeblichen Kriterium zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises. Zudem zieht der Verfasser Vergleiche zum alten Recht und verdeutlicht, welche Mängel auch die neuen Regelungen aufweisen, denen er eine alternative Lösung gegenüberstellt.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Problemstellung
Zusammenfassung
Die bilanzielle Abbildung von Geschäftsbeziehungen zu Zweckgesellschaften ist seit dem Enron-Bilanzskandal im Jahr 2001 in den Fokus der Weltöffentlichkeit gerückt. Der Fall gilt „als der ‚Finanz-GAU‘ schlechthin“. Der Enron-Konzern hatte umfangreiche Risiken auf nahezu 5.000 Special Purpose Entities ausgelagert, die nach den damaligen US-GAAPNormen nicht in den Konzernabschluss von Enron einzubeziehen waren und später zur Insolvenz beitrugen.
Andreas D. Christ
2. Verbriefungstechniken und ABCP-Programme
Zusammenfassung
Die Verbriefung stellt „eine noch relativ neue Form der Unternehmensfinanzierung“ dar, deren Anfänge in den 1970er-Jahren in den USA liegen. In der Fachsprache wird diese Technik als Asset-Backed-Securities(ABS)-Transaktion bezeichnet. Mit dieser Methode kommt es zur Liquidisierung von nicht marktgängigen Bilanzaktiva, indem das Unternehmen am Kapitalmarkt diese Aktiva nicht selbst unmittelbar zum Kauf anbietet, sondern stattdessen fungible Wertpapiere („securities“) emittiert, die durch diese schwer handelbaren Vermögenswerte („assets“) unterlegt („backed“) werden. Die Aktiva dienen der Sicherung und der Bedienung der Zahlungsansprüche der ABS-Investoren.
Andreas D. Christ
3. Herleitung eines normativen Referenzmaßstabs für die IFRS
Zusammenfassung
Die IFRS schreiben (wie jedes Rechnungslegungssystem) vor, auf welche Art Geschäftsvorfälle sachgerecht und zweckadäquat zu erfassen und im Abschluss darzustellen sind. Aufgrund der Vielzahl möglicher Sachverhalte, die beim gewählten Untersuchungsobjekt der Verbriefungsplattformen vorliegen können, treten regelmäßig Zweifelsfragen und Regelungslücken bei der Anwendung der IFRS auf, die einer Normauslegung bedürfen. Um dabei im Einzelfall auf eine bestimmte Bilanzierungsfrage ein konkretes Ergebnis zu erhalten, das mit der Gesamtheit des IFRS-Normsystems konsistent ist und dem wissenschaftlichen Ideal der Intersubjektivität entspricht, bedarf es einer Deduktionsbasis. Eine solche konzeptionelle Grundlage formuliert den Sinn und Zweck des jeweiligen Rechnungslegungssystems eindeutig und widerspruchsfrei, sodass damit eindeutige Bilanzierungslösungen ableitbar sind. Gleichzeitig dient die Deduktionsbasis als normativer Referenzmaßstab dem Aufdecken konzeptioneller Schwachstellen und inkonsistenter Normen. Diese Erkenntnisse können dem Standardsetzer bei der Überarbeitung von neuen Bilanzierungsnormen behilflich sein, um Inkonsistenzen künftig zu vermeiden.
Andreas D. Christ
4. Konzernspezifische Grundlagen der IFRS
Zusammenfassung
Da sich der Konzernabschluss aus den Einzelabschlüssen der einbezogenen, rechtlich selbstständigen Unternehmen zusammensetzt, „gelten […] die klassischen Bilanztheorien grundsätzlich auch für den Konzernabschluss“. Bezogen auf die IFRS-Rechnungslegung heißt dies, dass sowohl der Einzelabschluss als auch der Konzernabschluss bilanztheoretisch tendenziell an der Asset Liability View ausgerichtet sind.
Andreas D. Christ
5. Beherrschung von Verbriefungsplattformen nach IAS 27 und SIC-12
Zusammenfassung
Die IFRS-Vorschriften zur Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit des Konzerns befinden sich im Umbruch. Die in diesem Kapitel zu diskutierenden Regeln des IAS 27 und SIC-12 werden vom dem im Jahr 2011 veröffentlichten Standard IFRS 10 abgelöst, der für EU-Unternehmen ab 2014 anzuwenden ist. Die Kenntnisse über die Ermessensspielräume und die Konzeption des IAS 27 und SIC-12 dienen dem Verständnis der Zielsetzung des Consolidation- Projekts des IASB. Denn die in diesem Kapitel herausgearbeitete, mangelnde Stringenz innerhalb der angewandten Abgrenzungskonzepte und die standardübergreifenden Inkonsistenz sowie die Ermessensspielräume bei (Verbriefungs-)Zweckgesellschaften sind Gründe, die den Standardsetzer zur Novellierung veranlasst haben. Für die Einschätzung, ob das IASB seiner Zielsetzung mit dem neuen IFRS 10 nähergekommen ist, besitzen die Ausführungen dieses Kapitels auch Aussagekraft über das Inkraftsetzungsdatum des IFRS 10 hinaus.
Andreas D. Christ
6. Control-Prüfung bei ABCP-Programmen nach IFRS 10
Zusammenfassung
Seit 2003 arbeitete der Standardsetzer am Consolidation-Projekt. Eine Beschleunigung erfuhren die Novellierungsbestrebungen durch die Subprime- und Finanzmarktkrise in den Jahren 2007/2008 sowie durch die Empfehlungen des Financial Stability Board vom April 2008. Mit der Überarbeitung der Konsolidierungsregeln beabsichtigte der Standardsetzer eine Stärkung der Konsistenz und eine Erhöhung der Transparenz bezüglich der Verbriefungszweckgesellschaften vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise.
Andreas D. Christ
7. Herleitung eines alternativen Control-Konzepts de lege ferenda
Zusammenfassung
Sowohl der bisherige SIC-12 als auch der neue IFRS 10 greifen fallweise auf quantitative Modelle zurück. Statt einer Abschaffung verfolgt IFRS 10, im Vergleich zur Control-Konzeption des IAS 27/SIC-12, lediglich eine Zurückdrängung des Risks-and-Rewards-Ansatzes, der nach neuem Recht nicht mehr mit Bright-Line-Regeln kombiniert wird und – für sich genommen – keinesfalls alleine ein Control-Verhältnis nachweisen kann.
Andreas D. Christ
8. Thesenförmige Zusammenfassung
Zusammenfassung
1)
Bei einem Verbriefungsprogramm kauft eine als Conduit bezeichnete Zweckgesellschaft (Special Purpose Entity) revolvierend finanzielle Vermögenswerte und refinanziert diese Erwerbe durch eine regelmäßige Neuemission von kurzfristig laufenden Verbriefungstiteln. Diese tragen die Bezeichnung „Asset Backed Commercial Papers“ (ABCP).
 
Andreas D. Christ
Backmatter
Metadaten
Titel
Verbriefungsplattformen nach IFRS
verfasst von
Andreas D. Christ
Copyright-Jahr
2014
Electronic ISBN
978-3-658-06165-4
Print ISBN
978-3-658-06164-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-06165-4