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2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

J Unilaterale Maßnahmen Deutschlands

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Die Doppelbesteuerung vermeidet Deutschland unilateral durch Anwendung der begrenzten Anrechnungsmethode mit per-country-limitation nach § 34c Abs. 1 EStG bzw. durch die Abzugsmethode gemäß § 34c Abs. 2 und 3 EStG. Im Fall ohne DBA kann es zu Minderbesteuerungen nicht kommen, da immer dann, wenn das Ausland Einkünfte nicht oder aus deutscher Sicht niedrig besteuert durch diese Methoden die Besteuerung auf das deutsche Niveau hochgeschleust wird.

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Metadaten
Titel
J Unilaterale Maßnahmen Deutschlands
verfasst von
Eva Carolin Schüller
Copyright-Jahr
2014
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-06304-7_10