2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Besonderheiten der genossenschaftlichen Prüfung sowie Branchenspezifika bei Kredit- und Wohnungsgenossenschaften
verfasst von : Remmer Sassen
Erschienen in: Fortentwicklung der Berichterstattung und Prüfung von Genossenschaften
Verlag: Gabler Verlag
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„Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen. Bei Genossenschaften, deren Bilanzsumme 2 Millionen Euro übersteigt, muss die Prüfung in jedem Geschäftsjahr stattfinden.“