2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Dokumentation und Arbeitspapiere
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Über das Ergebnis einer Untersuchung zu Mitarbeiterkriminalität wird die Geschäftsführung im Regelfall schriftlich informiert. Hierbei sind besondere Dokumentationserfordernisse zu beachten, die sich aus Anlass und Zielsetzung einer beauftragten Prüfung ergeben. Über eine vorbeugende Analyse zu betrieblichen Schwachstellen kann anders berichtet werden als über eine Untersuchung, der konkrete Verdachtsmomente gegen einen Mitarbeiter zugrunde lagen. In letzteren Fällen ist der Untersuchungsbericht häufig die Grundlage für eine Entscheidung weiterer Maßnahmen bis hin zur Strafverfolgung. Bei juristischen Auseinandersetzungen zu Kündigung oder Schadensersatz wird er von den beteiligten Stellen einer kritischen Würdigung unterzogen. Schließlich ist nicht auszuschließen, dass schriftliche Unterlagen Dritten, zum Beispiel externen Prüfstellen, Aufsichtsbehörden, Anwälten oder interessierten Journalisten zur Kenntnis gelangen. Woran ist in diesem Zusammenhang zu denken?