2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Gesellschafterversammlung
Erschienen in: GmbH-Recht
Verlag: Gabler
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Das oberste Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung (§ 45 ff. GmbHG). In dieser Versammlung erfolgt die Willensbildung der Gesellschafter. Das GmbHG hat der Gesellschafterversammlung bestimmte Aufgaben zugewiesen, die sich in zwingende gesetzliche Aufgaben und abdingbare Aufgaben untergliedern lassen.