2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Gesellschaftsrechtliche Fragen
Erschienen in: Konzernsteuerrecht
Verlag: Gabler
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„Unternehmensverträge“ sind die in § 291 AktG definierten Beherrschungs-, Gewinnabführungs- und Geschäftsführungsverträge sowie die in § 292 AktG definierten Gewinngemeinschaften, Teilgewinnabführungsverträge und Betriebspacht- bzw. Betriebsüberlassungsverträge (siehe unten I.). §§ 291–299 AktG bestimmen die verschiedenen Arten der Unternehmensverträge und regeln die Wirksamkeitsvoraussetzungen für deren Abschluss, Änderung und Beendigung (siehe unten II); §§ 300–308 AktG regeln die Rechte außenstehender Aktionäre und Gläubiger bei Vertragskonzernen (siehe unten III.) und §§ 309 und 310 AktG die Leitungsverantwortung im Rahmen von Beherrschungsverträgen (siehe unten § 2 B. 1.)