2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Umgang mit dem persönlichen Erscheinen der Steuerfahndung
Erschienen in: Steuerfahndung
Verlag: Gabler
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Es kommt in der Praxis vor, dass Beamte der Steuerfahndung persönlich beim Beschuldigten erscheinen. Dies muss nicht immer zwingend vor dem Hintergrund eines Steuerstrafverfahrens geschehen. Denn wie bereits erläutert, nimmt die Steuerfahndung zwei Aufgaben wahr, nämlich einerseits die Besteuerungsgrundlagen im Besteuerungsverfahren zu ermitteln und andererseits erfolgt eine Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens in strafrechtlicher Hinsicht.