2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Ausnahmeregelung für passive Veräu§erungsgewinne
Erschienen in: Ausländische Umwandlungen und Hinzurechnungsbesteuerung
Verlag: DUV
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Soweit ein von einer ausländischen Zwischengesellschaft erzielter Anteilsver-äußerungsgewinn nicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG begünstigt ist, besteht die Möglichkeit einer steuerlichen Doppelbelastung von thesaurierten Einkünften mit Kapitalanlagecharakter. Diese beruht darauf, dass einerseits die laufenden Einkunfte der veräußerten ausländischen Untergesellschaft im Rahmen der über-tragenden Zurechnung gem. § 14 AStG der Hinzurechnungsbesteuerung unter-worfen werden und andererseits diese Einkünfte - sofern sie nicht vor der Ver-äußerung an die veräußernde ausländische Zwischengesellschaft ausgeschüttet wurden - den nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG steuerbaren Veräußerungsgewinn erhöhen. Zur Vermeidung einer solchen Doppelbesteuerung sieht § 11 Abs. 1 AStG unter bestimmten, nachfolgend im Einzelnen beschriebenen Vorausset-zungen vor, dass Realisationsgewinne „... vom Hinzurechnungsbetrag auszuneh-men...“ sind.