01.11.2010 | EINZELFRAGEN
Das neue Wertkonzept des beizulegenden Zeitwertes aus Sicht des Wirtschaftsprüfers
Erschienen in: Controlling & Management Review | Sonderheft 3/2010
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Auszug
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▪ Mit der Einführung des beizulegenden Zeitwertes hat der Gesetzgeber einen ersten Schritt zur Übernahme des Fair Value-Konzeptes nach IFRS in das HGB gemacht
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▪ Anwendungsfälle sind u. a. die Bilanzierung von Deckungsvermögen sowie die Kapitalkonsolidierung im Konzernabschluss
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▪ Der beizulegende Zeitwert folgt einer 3-Stufen-Konzeption, die in wesentlichen Komponenten dem Fair Value-Konzept entspricht
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▪ Sofern keine Marktpreise vorliegen, ist bei der Wertermittlung auf allgemein anerkannte Bewertungsmodelle abzustellen
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▪ Die Ergebnisse dieser Bewertungsmodelle können durch Ermessensentscheidungen des Managements maßgeblich beeinflusst werden. Die Erstellung der Modelle und die nachvollziehbare Begründung und Dokumentation der Annahmen ist die Aufgabe des Managements
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▪ Bei der Überprüfung der Zeitwerte liegt aus Sicht des Abschlussprüfers neben der Prüfung der methodischen Richtigkeit der Modelle ein Schwerpunkt darauf, dass die Annahmen den Managements ausgewogen sind und nicht einseitig ausgeübt werden.