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2001 | Buch | 9. Auflage

Das Wissen für Bankkaufleute

Das umfassende und praxisorientierte Kompendium für die Aus- und Weiterbildung

verfasst von: Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer

Verlag: Gabler Verlag

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Wirtschaftlicher Bezugsrahmen

Frontmatter
0.0. Volkswirtschaftliche Grundbegriffe
Zusammenfassung
Unter „Wirtschaften“ versteht man die planmäßige Tätigkeit des Menschen zur Deckung seines Bedarfs an Gütern. Der in die Gemeinschaft, einen sozialen Verband, den Staat eingeordnete einzelne kann seine Bedürfnisse nicht nach eigenem Belieben befriedigen, sondern er muss wirtschaften, „haushalten“. Der unmittelbare Weg zu vielen knappen Gütern ist ihm versperrt; es treten verschiedenartige Betriebe als Mittler ein, die das gewünschte Gut produzieren und verteilen. Um es zu erhalten, muss der einzelne eine Gegenleistung erbringen, die in Geld besteht. Dieses Geld erhält er dadurch, dass er seine Arbeitskraft den Betrieben als Mittel der Produktion, Produktionsfaktor, zur Verfügung stellt und damit an der Produktion des von ihm angestrebten Gutes letztlich mitwirkt.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
0.1. Betriebswirtschaftliche Grundbegriffe
Zusammenfassung
Die Produktion (im weitesten Sinn, d. h. einschließlich der Güterverteilung und der Dienstleistungen) und der Konsum finden in Betrieben und Haushalten als Einzelwirt-schaften innerhalb der Gesamtwirtschaft statt.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
0.2. Kaufmännischer Dienstleistungsverkehr
Überblick
Das Bestehen eines Güterverkehrs ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Funktionieren einer Volkswirtschaft. Auf Grund der territorialen Arbeitsteilung (s. o. 0.0.02 -h), die in zunehmend größerem Umfang eine Rolle spielt, befinden sich die Produzenten der verschiedensten Güter und die Konsumenten nur selten und zufällig an demselben Ort.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
0.3. Der Markt
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer

Rechtlicher Bezugsrahmen

Frontmatter
1.0. Rechtliche Grundbegriffe
Überblick
Das Recht ist die Summe aller Normen (Bestimmungen, Vorschriften) für die Organisation und friedliche Ordnung des gesellschaftlichen Lebens. Mittelpunkt des Rechts ist der Mensch. Das Recht ist weitgehend wertneutral, orientiert sich aber an den Leitgedanken Ordnung — Zweckmäßigkeit, Nützlichkeit — Rechtssicherheit — Vernunft.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
1.1. Lehre vom Rechtsgeschäft
Überblick
Grundlage für die Lehre vom Rechtsgeschäft als einem privatrechtlich bedeutsamen Rechtsakt ist in erster Linie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), darüber hinaus das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie einige Spezialgesetze. Das BGB regelt Fragen des Rechtsgeschäfts insbesondere in den ersten drei Büchern, dem Allgemeinen Teil, dem Recht der Schuldverhältnisse und dem Sachenrecht; im übrigen enthält es Vorschriften über das Familien-und Erbrecht.
Im Rahmen des Wirtschaftsgeschehens kommt den Verträgen als mehrseitigen Rechtsgeschäften besondere Bedeutung zu, da sie die typischen Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftsteilnehmern darstellen. Wichtig ist dabei neben Miet-, Pacht-,Dienst-und Werkverträgen sowie Aufträgen und Darlehen besonders der Kaufvertrag.
Die gesetzlichen Regelungen beruhen auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit, schließen sich also den verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen sowie dem System der Marktwirtschaft an. Sie enthalten dementsprechend nur wenige zwingende Vorschriften, dienen den Parteien vielmehr in erster Linie als Entscheidungshilfen: d. h. sie bieten verschiedene Möglichkeiten für die Gestaltung von Rechtsbeziehungen und greifen oft nur ergänzend ein, wenn zwischen den Partnern von Verträgen nichts anders vereinbart wurde.
Im Gebiet der ehemaligen DDR war das BGB nach und nach außer Kraft gesetzt worden, da es in vielen Passagen den sozialistischen Vorstellungen widersprach. Mit der Wirtschafts-und Währungsunion ab 1.7.1990 und der Wiedervereinigung durch Beitritt der DDR zur Bundesrepublik zum 3.10.1990 wurde die Geltung des BGB und anderer zivilrechtlicher Gesetze grundsätzlich wiederhergestellt. Ausnahmen wurden in speziellen Vorschriften niedergelegt, so für das BGB im Art.230 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB). Einzelheiten siehe Abschnitt 1.1.5.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
1.2. Grundstücksverkehr
Überblick
Der Grundstücksverkehr befasst sich mit den Rechtsverhältnissen an Grundstücken, d.h.
  • Übertragung des Eigentums an Grundstücken
  • Belastung von Grundstücken durch Rechte Dritter:
    Nutzungsrechte
    Erwerbsrechte
    Verwertungsrechte
  • Übertragung dieser Rechte.
Unter den Geschäften des Wirtschaftsverkehrs nimmt der Grundstücksverkehr eine besondere Stellung ein. Diese Ausnahmestellung ist begründet durch die besondere Bedeutung, die dem Privateigentum und vor allem Eigentum an Grund und Boden in unserer Gesellschaft zukommt.
Der Gesetzgeber hat diese Bedeutung zum Ausdruck gebracht durch besonders strenge Formvorschriften für die Übertragung von Grundstücken und die Bestellung und Übertragung grundstücksgebundener Rechte sowie durch die Einrichtung eines Grundbuches, das über die Rechtsverhältnisse zumindest aller in privatem Besitz befindlichen Grundstücke gegenüber der Öffentlichkeit Auskunft gibt. Das Eigentum selbst ist durch die Verfassung geschützt und gewährleistet (Art. 14 GG).
Auch in der geschichtlichen Entwicklung nahm der Grundstücksverkehr stets eine besondere Stellung ein. Sie zeigt sich noch heute in verschiedenen altertümlichen, zunächst kaum verständlichen Begriffen sowie Rechtskonstruktionen, die sich nur noch in diesem Bereich der Wirtschaft finden.
Hieraus erklärt es sich auch, dass Schiffe als unbewegliche Sachen angesehen werden und die sich hieraus ergebenden Rechtsverhältnisse genauso geregelt sind wie bei Grundstücken.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
1.3. Handelsrecht
Zusammenfassung
Das Handelsrecht wurde durch das Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) mit Wirkung zum 1.7.1998 in zentralen Punkten wie z.B. dem Kaufmannsbegriff neugefasst.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
1.4. Arbeits- und Sozialrecht
Überblick
Das Arbeitsrecht und das Sozialrecht sind Rechtsbereiche, die sowohl öffentlichrechtliche als auch privatrechtliche Elemente enthalten. Beide Gebiete haben nach dem Krieg, insbesondere aber in den letzten Jahren besondere Bedeutung erlangt.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer

Kontenführung

Frontmatter
2.0. Grundlagen der Bankbetriebslehre
Zusammenfassung
Die Bedeutung der Kreditinstitute hat im Laufe der Geschichte ständig zugenommen. Das gilt gleichermaßen für Verbraucher (Privatpersonen) wie für Produzenten und Händler. Aus der heutigen komplexen und arbeitsteiligen Wirtschaft sind KI nicht mehr wegzudenken. Es gibt heute kaum noch wirtschaftliche Handlungen, an denen KI nicht in irgendeiner Form beteiligt sind, sei es in der Beratung, Finanzierung oder Abwicklung.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
2.1. Organisation, Informations- und Kommunikationssysteme
Zusammenfassung
Neben dem kundenbezogenen Marktbereich, in dem die Dienstleistungen, Beratung der Kunden und Verkauf der Produkte des Kreditinstitutes angesiedelt sind, benötigt jedes Kreditinstitut einen modern organisierten, funktional ausgerichteten Verwaltungs-oder Betriebsbereich. Der Einsatz der Datenverarbeitung, heute umfassender als Informations-und Kommunikationssysteme bezeichnet, stellt die schnelle und sichere Abwicklung des gesamten Rechnungswesens sicher und bietet eine Reihe unterstützender Funktionen. Damit lässt der Betriebsbereich sich als Dienstleistungsbetrieb innerhalb des eigenen Hauses zu Gunsten des Marktbereichs bezeichnen.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
2.2. Kontenführung und Zahlungsverkehr
Überblick
Der Zahlungsverkehr der Kreditinstitute besteht in der Durchführung von baren, halbbaren und unbaren (bargeldlosen) Zahlungen für Kunden sowie für eigene Rechnung.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer

Unternehmens-Leistungen

Frontmatter
3.0. Unternehmensleistungen erfassen und dokumentieren
Überblick
Kreditinstitute sind Vollkaufleute nach § 1 II HGB und demnach zur Führung von Handelsbüchern verpflichtet. Einzelheiten sind in den §§ 238 ff. HGB niedergelegt (vgl. Abschnitt 1.3.24). Nach den Änderungen durch das Bilanzrichtliniengesetz enthält das HGB auch die wesentlichen Vorschriften über die Rechnungslegung in speziellen Unternehmensformen wie der Aktiengesellschaft, der GmbH oder der Genossenschaft, während die entsprechenden Spezialgesetze nur noch Detailregelungen und die weiterführenden Vorschriften beinhalten.
Auch unter steuerlichen Aspekten (vgl. § 140 AO) ist eine ordnungsmäßige Buchführung erforderlich. Weitere Rahmen-sowie Prüfungsvorschriften enthält das Kreditwesengesetz.
Darüber hinaus ist ein geordnetes Rechnungswesen für Kreditinstitute unerlässlich, um die meist bargeldlos, also durch Belastung und Gutschrift auf Konten ablaufenden Vorgänge innerhalb des Institutes und zwischen KI einwandfrei abwickeln zu können.
Zum Rechnungswesen gehören
  • Buchführung
  • Kosten-und Erlösrechnung
  • Statistik und Planung.
Kosten-und Erlösrechnung sowie Statistik und Planung bedienen sich der Buchhaltung, um zu bestimmten Aussagen über die Ertrags-und Vermögenslage eines Betriebes in der Vergangenheit und Gegenwart zu kommen und hinreichend zuverlässige Prognosen der zukünftigen Entwicklung zuzulassen.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
3.1. Dokumentierte Unternehmensleistungen auswerten
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer

Geld- und Vermögensanlagen, Finanzierungsinstrumente, Steuern

Frontmatter
4.0. Anlage auf Konten / Passivgeschäft
Überblick
Das Gebiet der Dienstleistungsgeschäfte der Kreditinstitute (Giro-und Zahlungsverkehr, Wertpapiergeschäft) nimmt nach seinem Umfang den größten Raum der Bankentätigkeit ein. Von größerer Bedeutung für die Kreditinstitute, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Erzielung von Gewinnen, sind das Aktivgeschäft und das Passivgeschäft. Allerdings ist bei sinkenden Zinsspannen im Aktivgeschäft und relativ -unabhängig von dem jeweiligen Zinsniveau -steigenden Zinsen im Passivgeschäft die Bedeutung von Provisionseinnahmen und ihr Anteil an den Erträgen eines KI erheblich gestiegen.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
4.1. Anlage in Wertpapieren / Wertpapiergeschäft
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
4.2. Anlage in anderen Finanzprodukten
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
4.3. Steuern
Überblick
Steuern sind öffentliche Zwangsabgaben, die dem Bürger vom Staat (Bund, Länder, Gemeinden) ohne Gewähr einer bestimmten Gegenleistung auferlegt werden: Steuerhoheit des Staates -Steuerunterwerfung des Bürgers.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer

Kreditgeschäft

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5.0. Überblick
Zusammenfassung
Das Wort „Kredit“ hat in der deutschen Sprache verschiedenen Inhalt:
a)
Kredit = befristete Überlassung von Kaufkraft, meist gegen Zinsen (oder sonstiges Entgelt), im Vertrauen auf spätere Rückzahlung in voller Höhe zum vereinbarten Zeitpunkt.
 
b)
Kredit = die Anerkennung einer Person als kreditwürdig, d. h. bereit und fähig zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen („er hat Kredit“).
 
c)
Kredit = das anvertraute Kapital selbst.
 
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
5.1. Technik der Kreditgewährung
Zusammenfassung
Kreditinstitute verfügen im Rahmen ihres Aktivgeschäftes über fremde Gelder. Zu ihrer Sicherung ist nicht nur besonderer Wert auf die Kreditsicherheiten zu legen, sondern durch Auswahl des Kreditnehmers soll sichergestellt werden, dass vorhandene Absicherungen vergebener Kredite nicht erst in Anspruch genommen werden müssen.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
5.2. Standardisierte Privatkredite
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
5.3. Das langfristige Kreditgeschäft
Überblick
Langfristige Kredite werden zu folgenden Zwecken vergeben:
  • Durchführung von Investitionen (Erstellung, Erweiterung, Modernisierung von Produktionsanlagen)
  • Finanzierung des privaten und gewerblichen Wohnungsbaus
  • Finanzierung des Schiffsbaus (Herstellung, Umbau, Reparaturen)
  • Durchführung von Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Hand (Bau von Krankenhäusern, Vorsorgeeinrichtungen, Verkehrswegen usw.)
  • langfristige Exportfinanzierung
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
5.4. Firmenkredite einschl. besonderer Finanzierungsformen und öffentlicher Förderprogramme
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer

Auslandsgeschäfte

Frontmatter
6.0. Der Außenhandel
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
6.1. Die Auslandsgeschäfte der Kreditinstitute
Überblick
Zahlungsmittel im engeren Sinne zur Durchführung reiner Zahlungsvorgänge („Clean Payment“) ohne Verbindung mit der Lieferung von Waren sind im Bereich des Auslandsgeschäftes
  • Überweisungen (sog. Zahlungsaufträge)
  • Schecks
  • Wechsel.
Zahlungen werden dabei in D-Mark oder in Devisen geleistet (vgl. hierzu Devisengeschäft).
Da die meisten Kreditinstitute kein eigenes Filialnetz im Ausland unterhalten, werden zur Abwicklung des Auslandszahlungsverkehrs befreundete Banken (sog. Korrespondenzbanken) eingeschaltet. Je nach Ausgestaltung der Geschäftsverbindung wird zwischen A-und B-Korrespondenten unterschieden. Bei einer A-Korrespondenz stehen die Banken miteinander in direkter Kontoverbindung, d. h. sie unterhalten beim Partner ein Konto in der jeweiligen Landeswährung. Bei B-Korrespondenten gibt es keine direkte Kontoverbindung. Zwischen den KI bestehen aber Absprachen darüber, in welcher Form der Geschäftsverkehr abgewickelt werden soll (sog. Agency Arrangements). So wird z. B. vereinbart, über welches dritte KI Zahlungen zwischen den Korrespondenten erfolgen sollen. Dieses dritte KI muss dann mit beiden B-Korrespondenten in Kontoverbindung stehen.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer

Wirtschaftspolitik

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7.0. Das Geld
Zusammenfassung
Die geschichtliche Entwicklung des Geldes findet ihren Ursprung im Altertum mit zunehmender Lösung des wirtschaftlichen Verhaltens des Einzelnen von der Selbstversorgung, der Autarkie, und der Hinwendung zur Arbeitsteilung und dem damit verbundenen Tauschverkehr.
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
7.1. Geld-und Wirtschaftspolitik
Gerhard Lippe, Jörn Esemann, Thomas Tänzer
Backmatter
Metadaten
Titel
Das Wissen für Bankkaufleute
verfasst von
Gerhard Lippe
Jörn Esemann
Thomas Tänzer
Copyright-Jahr
2001
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-82642-8
Print ISBN
978-3-322-82643-5
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-82642-8