Die Untersuchung des Steuereinflusses auf die Investitionsentscheidung setzt die Erfassung sämtlicher Steuerbelastungen von Investitionen voraus. Es steht zu vermuten, daß investitionsbedingte Änderungen von Ausgaben und Einnahmen jedweder Art auf die Vorteilhaftigkeit einzelner Projekte zurückwirken können.
Die Integration der Steuerlast in das Investitionsmodell ist Voraussetzung zur Analyse der Steuerwirkung auf die Investitionsentscheidung. Kann jedoch die Besteuerung tatsächlich die Vorteilhaftigkeitsbeurteilung von Investitionen verändern? Gibt es steuerindifferente Entscheidungssituationen? Welche Faktoren im einzelnen bestimmen das Ausmaß eines möglichen Steuereinflusses?
Das zweite Kapitel diskutierte den Einfluß einer gegebenen Steuerbelastung (Stand 1985) auf die Vorteilhaftigkeitsbeurteilung von Investitionen. Die Analyse wird nunmehr in folgenden Punkten erweitert:
Die Untersuchung beschränkt sich nicht auf den Steuereinfluß bei gegebenen Steuersätzen (0/s-Vergleich). Geprüft wird auch, ob Steuersatzänderungen auf verschiedenen Ausgangsniveaus in unterschiedlicher Weise wirken (s1/s2-Vergleich) und welche Faktoren Ausmaß und Richtung der Steuereffekte bestimmen.
Es wird zwischen Steuersatzänderungen und Steuersatzdifferenzierungen unterschieden. Steuersatzänderungen sind Erhöhungen oder Senkungen des Steuersatzes im gesamten Handlungsbereich des Investors (allgemeine Besteuerung). Steuersatzdifferenzierungen bezeichnen eine unterschiedliche Belastung in verschiedenen Handlungsbereichen (diskriminierende/begünstigende Besteuerung).
Die Vorteilhaftigkeitsanalyse einzelner Investitionen wurde bislang als Ja/Nein-Entscheidung über den Kauf eines bestimmten Objektes oder als Entscheidung über den Kauf eines von mehreren konkurrierenden, einander wechselseitig ausschließenden Objekten beschrieben. Charakteristisch für das so verstandene Investitionsproblem ist die Frage, ob das juristische Eigentum an bestimmten Anlagegegenständen erworben werden soll (Kauf-Entscheidung). Nun tritt heute zum Kauf von Investitionsobjekten eine weitere Handlungsalternative hinzu: der Abschluß eines längerfristigen Vertrages über die mietweise (pachtweise) Überlassung eines nach Wunsch des Nutzers zu beschaffenden oder auch erst noch herzustellenden Anlagegegenstandes. Eine Unternehmensleitung, die realisiert, daß nicht das juristische Eigentum, sondern die Nutzungsmöglichkeit den Erfolg wirtschaftlichen Handelns bestimmt, wird die herkömmliche Kauf-Entscheidung um eine Kauf/Leasing-Entscheidung ergänzen. Die Konkurrenz des Leasing zum Kauf zwingt dazu, das Leasing von Anlagegütern in die Investitionsplanung zu integrieren.